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Registrierungsdatum: 9. Juli 2006
Registrierungsdatum: 9. Juli 2006
Zitat
Original von mobilDie neuen Tarife werden daher zeitnah veröffentlicht.
Registrierungsdatum: 9. Juli 2006
Registrierungsdatum: 19. Oktober 2006
Linie 710
unregistriert
Zitat
Original von terVara
[...]
Jungfrauen müssen aber dennoch 2,10€ zahlen, es sei denn, sie sind in Begleitung eines Einhorns...![]()
Registrierungsdatum: 9. Juli 2006
Zitat
Original von terVaraDie Sesselfurzer der Genehmigungsbehörden konnten den Mist ja nur durchwinken, weil die keinen Plan haben.
Zitat
Durchführung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG);
§ 39 Beförderungsentgelt und -bedingungen
Sehr geehrter Herr Else,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern möchten wir Ihnen hierzu Auskunft geben.
Wie bereits aus den Medien bzw. aus dem von der Verbundgesellschaft Region Braunschweig verschickten
Flyer zu entnehmen war, hat die Verbundgesellschaft Region Braunschweig bei uns als zuständiger
Genehmigungsbehörde einen Antrag auf Anpassung der Beförderungsentgelte zum
01.01.2008 gestellt. Die Anpassung der Beförderungsentgelte bedarf gemäß § 39 PBefG unserer Zustimmung.
Veränderungen im Fahrausweissortiment oder Änderungen bei den Benutzungsbestimmungen,
wie z. B. neue Mitnahmeregelungen oder die fehlende Übertragbarkeit von Fahrkarten, sind nicht
zustimmungspflichtig.
Bei der Zustimmung zu den Beförderungsentgelten ist die wirtschaftliche Situation der Verkehrsunternehmen
zu berücksichtigen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass zu überprüfen ist, ob die Anpassung
der Beförderungsentgelte unter Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabesituation der
einzelnen Unternehmen tatsächlich in dieser Höhe gerechtfertigt ist. Diese Überprüfung wird derzeit
von der Preisüberwachungsstelle der Regierungsvertretung Hannover durchgeführt. Ein Ergebnis liegt
uns bisher nicht vor. Der zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger – Zweckverband Großraum Braunschweig
(ZGB) – hat der Anpassung der Beförderungsentgelten im Verbundtarif Region Braunschweig in dieser
Höhe bereits zugestimmt.
Grundsätzlich möchten wir hierzu folgendes anmerken: ÖPNV ist in Deutschland zumeist ein "Zuschussgeschäft“,
d.h. allein aus den Fahrgelderlösen lässt sich ein kostendeckender Betrieb nicht gestalten.
Dies gilt auch für das Bedienungsgebiet der Verbundgesellschaft Region Braunschweig, so dass
auch nach einer Erhöhung der Beförderungsentgelte eine Kostendeckung oft nicht erreicht wird und
vor diesem Hintergrund eine Zustimmung nach § 39 PBefG nicht verweigert werden dürfte. Bitte haben
Sie Verständnis dafür, dass wir an die vom Gesetzgeber festgelegten Vorgaben des § 39 PBefG gebunden
sind.
Wir hoffen Ihnen mit unseren Ausführungen geholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Registrierungsdatum: 9. Juli 2006
Registrierungsdatum: 9. Juli 2006
Registrierungsdatum: 9. Juli 2006