Registrierungsdatum: 9. Juli 2006
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem Braunschweigteil der Braunschweiger Zeitung von 29. September 2007
und durch eine Information der Abostelle bin ich über die Neuerung "Basis"-
und "Extra-Abo" des Tarifverbundes für den ÖPNV informiert worden.
In dem Zeitungsartikel unter der Überschrift "Lesertelefon" vertiedigt Herr
Jörg Meier die Änderungen des Verbundtarif Braunschweig: "Von einer
10-prozentigen Preiserhöhung könne nicht die Rede sein." Herr Meier hat
Recht! Die Rechnung zeigt es:
Aktuelles Abo Preisstufe 1: 41,70 Euro
Extra-Abo Preisstufe 1: 46,70 Euro, also 5 Euro mehr. Nur das
Extra-Abo enthält die Leistunges des bisherigen Abos!
5 Euro geteilt durch 41,70 Euro macht 0,1199, also ca. 12% Preiserhöhung bei
gleichem Leistungsumfang.
Der Brief der Verbundgesellschaft an die Abo-Kunden fordert auf: "Ihre
Entscheidung!" Bei Wunsch eines Basis-Abos mit einem abgespeckten
Leistungsumfang (keine Mitnahmeregelung und keine Anschlussfahrscheine) soll
eine Postkarte abgeschickt werden, sonst wird das bisherige Abo automatisch
auf das Extra-Abo umgestellt. Da die meisten Kunden diese Karten sicherlich
als Werbemüll ignorieren werden, kann die Verbundsgesellschaft das Basis-Abo
einstellen und argumentieren, dass die Kunden das teurere Abo wollen.
Der Satz aus dem Informationsschreiben: "Wir werden unser Angebot
'Abo-Karten' noch kundenfreundlicher gestalten." ist daher nur ein Hohn. Wie
kann eine Preiserhöhung für eine unveränderte Leistung kundenfreundlich
sein? Ich hoffe, dass die Genehmigungsbehörde (LNVG) eine solche
Kundenunfreundlichkeit nicht genehmigen wird.
Aber neben Basis- und Extra-Abo gibt es auch noch eine Möglichkeit: Kein
Abo. Da nämlich das Fahrtenangebot des regionalen ÖPNVs immer schlechter
geworden ist, stellen Füße, Fahrrad und Auto manchesmal eine bessere, oft
die einzige Möglichkeit zur Mobilität dar.
Da das Auto auch keine Mitnahmeregelung, keine Tarifzonen und auch keine
Verbundsgrenzen kennt, wäre eine echte kundenfreundliche Maßnahme die
kostenfreie und zeitlich nicht begrenzte Kindermitnahme für Abonutzer
gewesen. Dafür könnte auch eine Erhöhung von 12% akzeptabel sein. Und
übrigens: Wann wird es endlich einen Gemeinschaftstarif mit der
Landeshauptstadt Hannover und mit dem Ostharz geben?
Mit freundlichen Grüßen
Registrierungsdatum: 9. Juli 2006
Registrierungsdatum: 9. Juli 2006
Zitat
Original von Sören
Gilt laut dem Informationsschreiben auch für die normalen Monatskarten.
Registrierungsdatum: 9. Juli 2006
Zitat
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern möchten wir Ihnen hierzu Auskunft geben.
Wie bereits aus den Medien bzw. aus dem von der Verbundgesellschaft Region Braunschweig verschickten
Flyer zu entnehmen war, hat die Verbundgesellschaft Region Braunschweig bei uns als zuständiger
Genehmigungsbehörde einen Antrag auf Anpassung der Beförderungsentgelte zum
01.01.2008 gestellt. Die Anpassung der Beförderungsentgelte bedarf gemäß § 39 PBefG unserer Zustimmung.
Veränderungen im Fahrausweissortiment oder Änderungen bei den Benutzungsbestimmungen,
wie z. B. neue Mitnahmeregelungen oder die fehlende Übertragbarkeit von Fahrkarten, sind nicht
zustimmungspflichtig.
Bei der Zustimmung zu den Beförderungsentgelten ist die wirtschaftliche Situation der Verkehrsunternehmen
zu berücksichtigen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass zu überprüfen ist, ob die Anpassung
der Beförderungsentgelte unter Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabesituation der
einzelnen Unternehmen tatsächlich in dieser Höhe gerechtfertigt ist. Diese Überprüfung wird derzeit
von der Preisüberwachungsstelle der Regierungsvertretung Hannover durchgeführt. Ein Ergebnis liegt
uns bisher nicht vor. Der zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger – Zweckverband Großraum Braunschweig
(ZGB) – hat der Anpassung der Beförderungsentgelten im Verbundtarif Region Braunschweig in dieser
Höhe bereits zugestimmt.
Grundsätzlich möchten wir hierzu folgendes anmerken: ÖPNV ist in Deutschland zumeist ein "Zuschussgeschäft“,
d.h. allein aus den Fahrgelderlösen lässt sich ein kostendeckender Betrieb nicht gestalten.
Dies gilt auch für das Bedienungsgebiet der Verbundgesellschaft Region Braunschweig, so dass
auch nach einer Erhöhung der Beförderungsentgelte eine Kostendeckung oft nicht erreicht wird und
vor diesem Hintergrund eine Zustimmung nach § 39 PBefG nicht verweigert werden dürfte. Bitte haben
Sie Verständnis dafür, dass wir an die vom Gesetzgeber festgelegten Vorgaben des § 39 PBefG gebunden
sind.
Wir hoffen Ihnen mit unseren Ausführungen geholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Zitat
Original von ME
Die LNVG hat geantwortet und Tacheles geredet:
Zitat
Grundsätzlich möchten wir hierzu folgendes anmerken: ÖPNV ist in Deutschland zumeist ein "Zuschussgeschäft“,
d.h. allein aus den Fahrgelderlösen lässt sich ein kostendeckender Betrieb nicht gestalten.