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Registrierungsdatum: 14. Juli 2006

1

Montag, 17. August 2009, 17:33

Es wächst zusammen, was zusammengehört? (Übergang VRB - Sachsen-Anhalt)

Anläßlich einer geplanten Radtour im Bereich Ostharz mache ich mir so meine Gedanken zum Thema Übergangstarifgestaltung zu den "neuen" Bundesländern. Sachsen-Anhalt bietet (bekanntlich) mit dem Hopperticket (für6 Euro max. 50km hin und zurück) und freier Fahrradbeförderung im Nahverkehr attraktive Bedingungen, nur: Wie gelange ich als Braunschweiger in diesen Genuß? Der VRB-Tarif mit der ebenfalls recht günstigen Fahrradbeförderung für 1,80 Euro endet in Vienenburg oder Helmstedt, für das Stück bis zum ersten Bahnhof im Nachbarbundesland würde dann eine DB-Fahrradkarte für 4,50 Euro fällig, dazu ein Normalpreisticket für die Person selbst. Man kann natürlich von Vienenburg nach Stapelburg radeln und dort wieder in den Zug steigen (wie anno 1990 - 1996 mangels Schienenverbindung), aber die "Mauer in den Köpfen" verschwindet dadurch bestimmt nicht. Wäre hier gerade in Hinsicht auf das Reiseziel Ostharz nicht eine kundenfreundlichere Regelung angebracht? Anerkennung des VRB-Tarifs von westlicher Seite und Anerkennung des Hoppertickets bzw. freier Fahrradbeföderung von östlicher Seite jeweils bis zur Landesgrenze? Im HEX-Vt gibt es Fahrkartenautomaten, sodaß man für den "rechtzeitigen" Kauf des Hoppertickets nicht einmal die Infrastruktur erweitern müßte (der DB-612 ist für die Fahrradbeförderung ohnehin nicht besonders geeignet und könnte außen vor bleiben). Dann würde besser zusammenwachsen, was zusammengehört! Was meint ihr?


Stapelburg - Endstation der DR am 26.07.1990. Heute hat der Ort einen neuen Haltepunkt, ist aber tariftechnisch immer noch Endstation...

Gruß
Andreas

Registrierungsdatum: 10. Juli 2006

2

Montag, 17. August 2009, 18:51

Solche Übergangsregelungen sind grundsätzlich sehr wichtig.
Dem Fahrgast ist es nämlcih egal mit welchem Unternehmen er von A nach B fährt. Hauptsache er kommt an! Da ist auch die formale Bundeslandgrenze egal.
(nein das soll nicht zum schwarzfahren anstiften!)

Es gibt allerdings eine Buslinie der HBB, OL 215) die von Osterwieck(Sachsen-Anhalt) nach Schladen(Harz)(Niedersachsen) fährt. Da wäre interessant wie das dort gehandhabt wird, denn es ist kein Gelgenheitsverkehr zum Gymnasium Osterwieck( welches ja sehr gut sein soll :) ), sondern eine Linie, wo im Prinzip jeder mitfahren kann.

http://www.busbetrieb-halberstadt.de/

Registrierungsdatum: 9. Juli 2006

3

Montag, 17. August 2009, 20:17

Das ist die deutsche Kleinstaaterei!
Genauso kann man die Tarife zwischen Hannover und Braunschweig hinterfragen. Zwischen diesen Städten gibt es größere Pendlerströme die einen Zusammenschluss von GVH und VRB rechtfertigen würden, zumindestens einen geeigneten Übergangstarif. Gerüchten zu Folge arbeitet man seit Jahrzehnten schon an so etwas.

Marcus

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

4

Montag, 17. August 2009, 20:40

Zwischen diesen Städten gibt es größere Pendlerströme die einen Zusammenschluss von GVH und VRB rechtfertigen würden, zumindestens einen geeigneten Übergangstarif. Gerüchten zu Folge arbeitet man seit Jahrzehnten schon an so etwas.


Es gibt einen Übergangstarif seitens des GVH, der aber nur Gültigkeit für Monatskarten hat. Diese Monatskarte kann in Peine auch an den Automaten an den Bahnsteigen gelöst werden.

Ebenso gibt es das auf der GVH-Relation Mehrum - Hämeler Wald. Für Fahrten aus VRB-Gebiet gilt VRB-Tarif, ansonsten GVH-Tarif...

Registrierungsdatum: 7. August 2008

5

Montag, 17. August 2009, 21:12

Solche Übergangsregelungen sind grundsätzlich sehr wichtig.
Dem Fahrgast ist es nämlcih egal mit welchem Unternehmen er von A nach B fährt. Hauptsache er kommt an! Da ist auch die formale Bundeslandgrenze egal.
(nein das soll nicht zum schwarzfahren anstiften!)

Es gibt allerdings eine Buslinie der HBB, OL 215) die von Osterwieck(Sachsen-Anhalt) nach Schladen(Harz)(Niedersachsen) fährt. Da wäre interessant wie das dort gehandhabt wird, denn es ist kein Gelgenheitsverkehr zum Gymnasium Osterwieck( welches ja sehr gut sein soll :) ), sondern eine Linie, wo im Prinzip jeder mitfahren kann.

http://www.busbetrieb-halberstadt.de/


dieser Busbetrieb gehört bestimmt nicht zum VRB und somit wird er auch seinen eigenen Tarif haben. Das betrifft dann auch die Regelungen bzgl.
der Fahrradmitnahme, sofern diese überhaupt möglich ist.
Viele Grüße

Torsten

Registrierungsdatum: 10. Juli 2006

6

Montag, 17. August 2009, 21:28

Solche Übergangsregelungen sind grundsätzlich sehr wichtig.
Dem Fahrgast ist es nämlcih egal mit welchem Unternehmen er von A nach B fährt. Hauptsache er kommt an! Da ist auch die formale Bundeslandgrenze egal.
(nein das soll nicht zum schwarzfahren anstiften!)

Es gibt allerdings eine Buslinie der HBB, OL 215) die von Osterwieck(Sachsen-Anhalt) nach Schladen(Harz)(Niedersachsen) fährt. Da wäre interessant wie das dort gehandhabt wird, denn es ist kein Gelgenheitsverkehr zum Gymnasium Osterwieck( welches ja sehr gut sein soll :) ), sondern eine Linie, wo im Prinzip jeder mitfahren kann.

http://www.busbetrieb-halberstadt.de/


dieser Busbetrieb gehört bestimmt nicht zum VRB und somit wird er auch seinen eigenen Tarif haben. Das betrifft dann auch die Regelungen bzgl.
der Fahrradmitnahme, sofern diese überhaupt möglich ist.


das stimmt, die HBB sind ein Halberstädter Unternehmen,hatte ich auch deutlich gemacht.
Ich denke auch,dass sie eigene individuelle Regelungen haben werden. Trotzdem eine nicht einfache Sache,die dringend einer Vereinfachung bedarf...

Registrierungsdatum: 20. November 2008

7

Montag, 17. August 2009, 21:35

Zitat

Es gibt einen Übergangstarif seitens des GVH, der aber nur Gültigkeit für Monatskarten hat. Diese Monatskarte kann in Peine auch an den Automaten an den Bahnsteigen gelöst werden.

Aber doch nicht für die Relation Hannover-Braunschweig.

Registrierungsdatum: 18. Juni 2009

8

Montag, 17. August 2009, 21:50

Als fast täglicher Nutzer der Strecke BS-H kann ich zustimmen, was einen fehlenden Durchgangstarif mit nur einer Karte angeht. Diese gibt es zwar, aber dann nur direkt von der DB. Da diese Karte aber teuer und zudem nicht im Stadtverkehr gültig ist sie eigentlich unbrauchbar. Bleibt nur eine VRB Karte PS4 und ab Hämelerwald dann eine GVH MobilCard, so mache ich das auch. Finde es ansich auch nicht so umständlich, da ich mich inzwischen gut mit beiden Seiten auskenne, kann mir aber vorstellen dass dieser Umstand einige potentielle Kunden abschreckt, da es halt doch aufwendiger ist und man sich im Tarifdschungel auskennen muss.

Registrierungsdatum: 9. Juli 2006

9

Montag, 17. August 2009, 22:22

Tarifbestimmungen VRB:

Zitat

9.1. Tarifgebietsüberschreitende Verkehre auf den
Strecken der DB Regio AG
...
Bei Fahrten aus dem Geltungsbereich des Verbund-
Tarifes über diese Bahnhöfe hinaus bzw. bei Fahrten
von außerhalb des Geltungsbereiches des Verbundtarifes
in das Verbundtarifgebiet hinein ist grundsätzlich
ein Fahrschein nach dem allgemeinen Tarif der DB
(Beförderungsbedingungen Personenverkehr) zu lösen,
soweit nachfolgend keine anderen Regelungen
getroffen sind.


Also ist ein Ticket GVH als Anschlussfahrausweis zum VRB nicht zulässig.

Marcus

Registrierungsdatum: 18. Juni 2009

10

Montag, 17. August 2009, 22:46

Der VRB schließt doch die Haltestelle "Hämelerwald Bahnhof" mit ein (aber auch nur den Bahnhof, soweit mir bekannt). Da der GVH ja ebenfalls in Hämelerwald gilt sehe ich da keine Probleme. GVH und VRB überschneiden sich dort ja quasi. Glaube genauso ist auch in Dedenhausen auf der Strecke H-WOB. Denke mal das Hämelerwald Bhf und Dedenhausen Bhf bewusst noch in den VRB aufgenommen wurden, um eben diese Kombination von VRB und GVH Tickets zu ermöglichen. Nur blöd wer zum Beispiel aus Richzung Goslar/Bad Harzburg nach Hildesheim/Hannover pendelt oder auch Hildesheim-Braunschweig. Da gibts keinen "Grenzbahnhof", wo sich die Traife überschneiden. Somit hat man es auf der Strecke BS-H/WOB-H als Pendler noch verhältnismäßig gut getroffen...

Registrierungsdatum: 20. November 2008

11

Montag, 17. August 2009, 22:56

Zitat

Also ist ein Ticket GVH als Anschlussfahrausweis zum VRB nicht zulässig.

Dann beendet der Fahrgast in Hämelerwald die Fahrt eben und beginnt dort eine neue. Ein Stückelungsverbot zu erlassen, wenn die Fahrkarten an einem Bahnhof, wo der Zug hält, gestückelt werden, ist unmöglich. Der Fahrgast kann immer die Fahrt dort unterbrechen und sozusagen in den gleichen Zug wieder einsteigen und eine neue Fahrt beginnen.

Registrierungsdatum: 19. Dezember 2008

12

Montag, 17. August 2009, 23:34

Hallo zusammen

das ist eine rechtliche Grauzone. ME hat es schon angedeutet -> Innerhalb des VRB gelten auch bei der DB die VRB-Tarifbestimmungen.

Nach Hannover ist die Kombination VRB+GVH-Monatskarten kein Problem. Die GVH-Beförderungsbedingungen haben keinen Passus der dagegen spricht.

Wer aber nach zB Magdeburg möchte muß einen Fahrschein Braunschweig-Magdeburg und nicht Helmstedt-Magdeburg vorweisen.

Der Grund liegt beim Gesetzgeber. Bis 50 km gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % Mwst, ab dann 19 %. Streng genommen läuft es auf Steuerhinterziehung hinaus.

MfG+gn8

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

13

Montag, 17. August 2009, 23:34

Mit Zeitkarten kein Problem, aber wenn du abstempeln mußt, kann es eng werden...

Registrierungsdatum: 20. November 2008

14

Dienstag, 18. August 2009, 00:18

Zitat

Wer aber nach zB Magdeburg möchte muß einen Fahrschein Braunschweig-Magdeburg und nicht Helmstedt-Magdeburg vorweisen.

Wenn er bis HE einen VRB-Fahrschein hat: Nein. Er kann die Fahrt in Helmstedt für drei Sekunden unterbrechen und sich den berühmten Pflasterstein auf dem Boden direkt am Treppenaufgang ansehen, falls der Schaffner ein Problem haben sollte.

Ich habe aber ein Problem, für Strecken mehr als nötig oder Strecken gar doppelt zu bezahlen...

Zitat

Mit Zeitkarten kein Problem, aber wenn du abstempeln mußt, kann es eng werden...

Das ist natürlich klar. Aber auch hier wurde Abhilfe geschaffen: VRR-Tickets der Relation Köln > Düsseldorf ab dem Grenzbahnhof Langenfeld am Rhein dürfen bereits im VRS abgestempelt werden und in Gegenrichtung ebenso bereits im VRR. Hier darf auch ausdrücklich auf dem Nicht-Haltebahnhof Langenfeld gestückelt werden. Alternativ kann der Fahrgast den schweineteuren VRS-Übergangstarif (Preisstufe 5Ü oder wie die heißt...) für 9,70 Euro nutzen ;-)

Registrierungsdatum: 19. Dezember 2008

15

Dienstag, 18. August 2009, 12:18

Hallo Fabian

es ist traurig aber wahr. Du kannst die Fahrt nicht mit dem selben Zug fortsetzen.

Daß hier schon erwähnte Hopperticket darf überhaupt NICHT als Anschlußfahrschein benutzt werden.

MfG

Registrierungsdatum: 10. Juli 2006

16

Dienstag, 18. August 2009, 12:38

ERLEBNIS

Länderticket Sachsen-Anhalt/Sachsen/Thüringen:

Bahnhof Eilsleben:

"Wohin wollen Sie denn fahren?"
"Königslutter!"
"Ach, und mit welchem Fahrschein kommen Sie dahin?"
"Hier, ich habe eine Monatskarte der Preisstufe 4 des VRB!"
"Ja-haa, und was machen Sie zwischen Marienborn und Helmstedt?"

Mein Freund zückt währenddessen seine schwarze Mamba, sagt dann:

"Das Länderticket gilt bis zur Landesgrenze und nicht nur bis zum Bahnhof!"

"Grummmel, grummel!" (Schaffnergeräusch)

Wir sahen ihn nicht wieder.

Registrierungsdatum: 14. Juli 2006

17

Dienstag, 18. August 2009, 15:23

RE: ERLEBNIS


"Hier, ich habe eine Monatskarte der Preisstufe 4 des VRB!"
"Ja-haa, und was machen Sie zwischen Marienborn und Helmstedt?"

Mein Freund zückt währenddessen seine schwarze Mamba, sagt dann:

"Das Länderticket gilt bis zur Landesgrenze und nicht nur bis zum Bahnhof!"


Das heißt, die VRB-Monatskarte gilt auf dem Abschnitt Landesgrenze - Helmstedt? Sehe ich das richtig?

Gruß
Andreas

Registrierungsdatum: 20. November 2008

18

Dienstag, 18. August 2009, 22:06

Zitat

Hallo Fabian

es ist traurig aber wahr. Du kannst die Fahrt nicht mit dem selben Zug fortsetzen.

Wieso? Hat bei mir immer funktioniert. Ich wüsste auch nicht die Grundlage, die mir verbietet, beliebige Züge zu benutzen. Wieso darf ich nicht in x aussteigen und dort wieder in den gleichen Zug einsteigen?

Registrierungsdatum: 20. November 2008

19

Dienstag, 18. August 2009, 22:07

RE: RE: ERLEBNIS


"Das Länderticket gilt bis zur Landesgrenze und nicht nur bis zum Bahnhof!"


Das heißt, die VRB-Monatskarte gilt auf dem Abschnitt Landesgrenze - Helmstedt? Sehe ich das richtig?


Beides nein.

Registrierungsdatum: 9. Juli 2006

20

Mittwoch, 19. August 2009, 09:12

es ist traurig aber wahr. Du kannst die Fahrt nicht mit dem selben Zug fortsetzen.


Deutschland als ein geschlossener durchgängiger ÖPNV-Verbund, dass hat wohl keine Partei im Wahlkampf auf dem Programm.
Wozu auch, ihr sollt schließlich mit dem Auto fahren, um die Wirtschaft am Laufen zu halten.

Marcus