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Registrierungsdatum: 21. September 2008

1

Samstag, 6. März 2010, 12:50

Frage zum Fahrradticket der DB und Fahrradmitnahme im Bus

Hallo,
ein Bekannter hat vor, mit dem Fahrradticket der DB für 4,50 ein Fahrrad von Oldenburg nach Wolfenbüttel zu bringen. Hierzu kamen noch einige Fragen auf:
Ist das Fahrradticket auch in den Bussen und Straßenbahnen hier im VRB gültig? Das Niedersachsenticket ist ja auch im VRB gültig, und da das Fahrradticket auch mit dem Niedersachsenticket verwendet werden kann, wäre das für mich naheliegend (in diesem Fall wird das Fahrradticket mit dem Semesterticket kombiniert).
Ist die Mitnahme eines Fahrrades in der 420 erlaubt, wenn der Mehrzweckbereich entsprechend frei ist?
Vielen Dank schonmal für die Antworten!
MoVeBS - für bessere Mobilität und Verkehr in Braunschweig.

Registrierungsdatum: 7. Januar 2009

2

Samstag, 6. März 2010, 13:02

Du kannst in jeder Buslinie kostenlos ein Fahrrad mitnehmen, sofern der Mehrzweckbereich bei der 2.Tür frei ist. In der Straßenbahn dagegen sind Drahtesel Zuschlagspflichtig. Wie es sich mit dem Fahrradticket verhält, weiß ich nicht.
Lg
Nach Erkner zurückbleiben bitte

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

3

Samstag, 6. März 2010, 13:07

bist du dir da sicher? Zitat von der Page des VRB:
Ja, Sie können in allen VRB-Verkehrsmitteln Ihr Fahrrad mitnehmen - Fahrgäste, Kinderwagen und Rollstühle haben jedoch Vorrang, wenn es eng werden sollte. Im Zweifel entscheidet hier das Fahrpersonal. In den Zügen gibt es oft spezielle Mehrzweckbereiche, die mit einem Fahrradsysmbol gekennzeichnet sind. Sie benötigen für das Fahrrad eine Fahrradkarte. Diese kostet derzeit einheitlich für alle Preisstufen 1,80 €.

Registrierungsdatum: 20. März 2008

4

Samstag, 6. März 2010, 14:40

Ich habe mein Fahrrad vor etwa einem Jahr auch mal in der 420 mitgenommen. Musste dafür allerdings auch 1,80 € berappen... ;)

Registrierungsdatum: 19. Dezember 2008

5

Samstag, 6. März 2010, 14:50

[quote='0703',index.php?page=Thread&postID=28229#post28229]Du kannst in jeder Buslinie kostenlos ein Fahrrad mitnehmen, sofern der Mehrzweckbereich bei der 2.Tür frei ist. In der Straßenbahn dagegen sind Drahtesel Zuschlagspflichtig. Wie es sich mit dem Fahrradticket verhält, weiß ich nicht.
Lg[/quote]

Hallo 0703

Interessante These aber falsch. Ich zitiere die VRB-Tarifbestimmungen:

6. Fahrradmitnahme
6.1 Allgemeines
Für die Mitnahme eines Fahrrades ist eine Fahrradkarte
zu lösen. Fahrradkarten können nicht bevorratet
gekauft werden. Sie werden entwertet ausgegeben.
Fahrradkarten gelten im Verbundtarif Region Braunschweig
als Netzkarte.
Die zeitliche Gültigkeit für diesen Fahrschein beträgt
einheitlich 150 Minuten nach abgestempelter Uhrzeit.
Jeder Fahrgast darf grundsätzlich nur ein Fahrrad in
den Verkehrsmitteln des Verbundtarifes mitnehmen.


MfG

Registrierungsdatum: 7. Januar 2009

6

Samstag, 6. März 2010, 15:02

Oh,
entschuldigung :S
Nach Erkner zurückbleiben bitte

Registrierungsdatum: 21. September 2008

7

Samstag, 6. März 2010, 16:47

Ok, also dürfte die Fahrt an sich in der 420 kein Problem werden. Käme halt noch die Fragw, ob wohl das DB-Ticket anerkannt wird.
€dit: Ich glaube die Antowort gefunden zu haben: Laut http://www.bahn.de/regional/view/regione…sa_ticket.shtml wird das DB-Fahrradticket nicht in Verbünden anerkannt.
MoVeBS - für bessere Mobilität und Verkehr in Braunschweig.

Registrierungsdatum: 27. August 2009

8

Samstag, 6. März 2010, 18:09

Genau, die DB Fahrradtageskarte Nahverkehr gilt nur außerhalb oder zwischen mehreren Verkehrsverbünden (wie auch der Normalpreis der DB im Nahverkehr). Sonst gelten die Regeln des jeweiligen Verbundes.

Heißt also im konkreten Fall 4,50 EUR für das Fahrrad im Zug und nochmal 1,80 für den Bus (oder alternativ eventuell mit der RB nach Wolfenbüttel).

Dass die DB die Fahrradkarte immer als eine Art "Erweiterung" der Ländertickets verkauft ist tatsächlich etwas irreführend. Ich habe deshalb schon mal fast den Zug verpasst, weil ich es auf dem zu dem Zeitpunkt gerade frisch aufgestellten neuen Automat erst nach mehreren Minuten suchen gefunden hatte. Auf den alten Automaten gab es halt eine Taste mit Fahrradsymbol, jetzt muss man in einem Untermenü irgendwo beim Niedersachsen-Ticket suchen (muss man erstmal drauf kommen).
"Eingekeilt in einer Karavane von bunten Blechgehäusen verbringen wir einen Teil unserer Freizeit. Unsere Baumeister bauten neue Städte ohne an Schnellbahnen zu denken, aber gehorsam, wie eine mächtige Werbung es uns lehrt, halten wir das Auto auch dann noch für ein Symbol der Freiheit, wenn es uns zur Bewegungslosigkeit verurteilt." - ZDF Dokumentation von 1972 über das Jahr 2000 http://www.youtube.com/watch?v=kaGnBNhE2xI

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

9

Sonntag, 7. März 2010, 00:02

Gibt noch innerhalb des VRB eine Sonderregelung für's Fahrrad, die ich auch schon kräftig ausgenutzt habe...

Inhaber der Monatskarte EXTRA dürfen bekanntlich wochentags ab 19 Uhr sowie samstags und sonntags zusätzlich eine erwachsene Person mitnehmen. Alternativ darf auch ein Fahrrad anstelle der erwachsenen Person mitgenommen werden.

Die Zugbegleiter in den RE kommen mit dieser Regelung gerne mal ins schleudern.

Registrierungsdatum: 9. Juli 2006

10

Sonntag, 7. März 2010, 08:12

Inhaber der Monatskarte EXTRA dürfen bekanntlich wochentags ab 19 Uhr sowie samstags und sonntags zusätzlich eine erwachsene Person mitnehmen. Alternativ darf auch ein Fahrrad anstelle der erwachsenen Person mitgenommen werden.


Und nun etwas für ganz schaue Tarifpfiffis (der Ausdruck stammt von Dr. Kleemeyer):
Mit einer Extra-Monatskarte (z.B. für Zone 40) kann ich den Geltungsbereich auch mit Anschlussfahrscheinen erweitern. Für die Fahrt nach WOB (PS3) benötige ich dann nur noch PS2. Brauche ich dann für die Fahrt von BS nach WOB mit Fahrradmitnahme (s.o.) am Wochenende noch eine Fahrradkarte oder gilt die freie Fahrradmitnahme auch bei Erweiterung durch Anschlussfahrausweise?

Marcus

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

11

Sonntag, 7. März 2010, 11:03

Nein, da es die Fahrradkarte ja nur für Tarifzone 1 gibt, und die gilt für das ganze Netz.

Registrierungsdatum: 20. September 2009

12

Sonntag, 7. März 2010, 12:00

Fahrradticket ....

Grundsätzlich ist im VRB ein Fahrrad immer extra zu bezahlen, 1.80 € für 150 Minuten, gültig als Netzkarte. Alle Zeitkarten mit irgendeiner Erweiterung finden bei Fahhrädern keine Anwendung, Der jeweilige Fahrer eines Busses oder der Bahn entscheidet über die Möglichkeit der Mitnahme, z.B. im Berufsverkehr oder sonst sehr gut besetztem Fahrzeug kann die Mitnahme abgelehnt werden. Der Fahrgast hat das Rad zu sichern, respektive festzuhalten. Für alle Schäden, die von dem Fahrrad ausgehen, z.B. Verschmutzung von Kleidung andere Mitreisender und ähnliches, ist der Fahrgast verantwortlich. Ein Rechtsanspruch auf Beförderung des Rades besteht insoweit nicht. :)

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

13

Sonntag, 7. März 2010, 12:09

RE: Fahrradticket ....

Grundsätzlich ist im VRB ein Fahrrad immer extra zu bezahlen, 1.80 € für 150 Minuten, gültig als Netzkarte. Alle Zeitkarten mit irgendeiner Erweiterung finden bei Fahhrädern keine Anwendung


No, Sir... § 3.4.1 bzw. 3.4.2 der VRB-Tarifbestimmungen vom 1.1.2010 (gilt übrigens schon seit der Ausführung vom 1.1.2009) ist die Gratisbeförderung des Fahrrades mit der Extra-Karte im Rahmen der dort formulierten Bedingungen sehr wohl möglich.

Registrierungsdatum: 18. Februar 2010

14

Sonntag, 7. März 2010, 20:30

Fahrradmitnahme im Nahverkehr

In Hannover GVH kann man ein Fahrrad außerhalb der Sperrzeiten kostenlos mitnehmen.
In den neuen Bundesländern z.B. in Sachsen Anhalt kann man auch sein Fahrrad in den Nahverkehrszügen mitnehmen.
Bei uns muss man natürlich für den Service VRB Braunschweig bezaheln.


http://www.bahn.de/p/view/service/fahrra…edersa_br.shtml

Registrierungsdatum: 20. September 2009

15

Montag, 8. März 2010, 08:38

RE: RE: Fahrradticket ....

Grundsätzlich ist im VRB ein Fahrrad immer extra zu bezahlen, 1.80 € für 150 Minuten, gültig als Netzkarte. Alle Zeitkarten mit irgendeiner Erweiterung finden bei Fahhrädern keine Anwendung


No, Sir... § 3.4.1 bzw. 3.4.2 der VRB-Tarifbestimmungen vom 1.1.2010 (gilt übrigens schon seit der Ausführung vom 1.1.2009) ist die Gratisbeförderung des Fahrrades mit der Extra-Karte im Rahmen der dort formulierten Bedingungen sehr wohl möglich.


Sorry, man(n) kann nicht alles wissen, man(n) muss nur wissen, wo man(n) alles nachlesen kann. terVara hat natürlich recht. ;)