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Registrierungsdatum: 21. September 2008

1

Dienstag, 22. Juni 2010, 12:49

Fragen zum Thema Verkehrsverbund

Ich habe folgende Fragen:
Angenommen, eine Stadt liegt in der Nähe, aber außerhalb eines Verkehrsverbundes.Diese Stadt möchte aber dem Verkehrsverbund (ggf. als neue Tarifzone) beitreten.

Welche Institution ist generell dafür zuständig, bzw. verwaltet den Verkehrsverbund?
Wer (Landkreis/Stadt/Land etc) kommt normalerweise für zusätzliche Kosten auf, bzw. kann man hier auch vom Normalfall abweichen?
Wie hoch dürften zusätzliche Kosten ausfallen (ich gehe davon aus, dass am eigentlichem ÖPNV-Angebot sich nichts ändert und die Fahrgeldeinnahmen für den Verbund gleich bleiben, weil die neue Tarifzone entsprechend preislich ausfällt).
Von welchen politischen Personen (siehe auch Frage 1/2) kann eine Erweiterung des Verkehrsverbundes vorrangetrieben werden?


Ich wäre sehr dankbar, wenn einer, der sich mit dem Thema auskennt, mir diese Fragen beantworten könnte. Ebenfalls sind mögliche Quellen, in denen ich mich vertiefen könnte, praktisch.
MoVeBS - für bessere Mobilität und Verkehr in Braunschweig.

Registrierungsdatum: 20. Oktober 2006

2

Dienstag, 22. Juni 2010, 18:46

Für den ÖPNV gibt es seit der Regionalisierung in jedem Bundesland festgelegte Aufgabenträger für den ÖPNV. Das ist in den Landes-ÖPNV-Gesetzen festgelegt. Oftmals sind für den Bus- und Tramverkehr die Kreise oder kreisfreien Städte zuständig und für den Bahnverkehr eine landesweite Gesellschaft (LNVG Niedersachsen), ein Zweckverband (ZGB Braunschweig, ZVNL Leipzig) oder ein Verbund (Hessen RMV, NVV) zuständig. Unabhängig davon werden die Tarife geregelt. Manchmal sind die Aufgabenträger auch für den Tarif zuständig (Hessen), an anderen Stellen wiederum nicht. Siehe die Trennung von ZGB und VRB. Es gibt unternehmergeführte (und auf deren Initiative entstandene) Verbünde, die häufig nur eine Großstadt und die benachbarten Gemeinden umfassen, wie es u.a. in Magdeburg der Fall ist. Aber auch der VRB zählt m.W. hierzu, wobei ich die niedersächsische Gesetzeslage nicht auswendig beherrsche. Und dann gibt es die Verbünde, die von Aufgabenträgern geführt werden, wie z.B. in Hessen. Diese erstrecken sich meist über sehr weite Flächen.

Wenn nun das Thema einer Tarifverbunderweiterung am Rande eines Verbundes auf die Tagesordnung kommt, dann müssen sich die zuständigen Aufgabenträger dazu in Verbindung setzen und einigen. Dazu bedarf es entsprechender Beschlüsse, je nach Organisationsform vom Aufsichtsrat einer Gesellschaft oder vom Kreistag etc. Es bedarf also schon eines politischen Willens, das Thema anzupacken. Und das passiert nur dann, wenn sich genügend Betroffene melden, und auf ein Problem hinweisen. Wie man sich über die Kosten einigt, das muss eben ausgehandelt werden. Man wird sicher im Vorfeld Fahrgasterhebungen durchführen, ggf. auch Befragungen, und dann muss man schauen, wer wieviel vom Kuchen abbekommen soll. Allgemein kann man mit einer leichten Steigerung der Fahrgastzahlen durch die Einführung eines Verbundtarifs rechnen, so dass sich ggf. Mindereinnahmen durch die sog. Durchtarifierung ausgleichen lassen durch Mehreinnahmen.

Registrierungsdatum: 20. November 2008

3

Dienstag, 22. Juni 2010, 19:15

Richtig, im VRB sind die Unternehmen die Gesellschafter. Der ZGB ist dann das Gegenstück der Auftraggeberseite, hier sind die Kreise und kreisfreien Städte Gesellschafter. Die Kreie und kreisfreien Städte sind Aufgabenträger für den ÖPSV das Land Aufgabenträger für den SPNV. Im ZGB-Gebiet sind beide Bereiche an den ZGB delegiert. Ebenso hat die LNVG (~das Land) auch die Aufgabenträgerschaft für den SPNV, dies wurde in Niedersachsen - Ausnahme ZGB und Region Hannover - ebenso delegiert.

In NRW ist die SPNV-Aufgabenträgerschaft vom Land an die Zweckverbände (VRR, NWL, ZV NVR) übertragen, die ÖSPV-Aufgabenträger sind weiterhin die Kreise. Im Bereich des ZV NVR und VRR sind diese aber auch an den Verbund weitergegeben worden, im Münsterland (ZVM/NWL) aber z.B. immer noch bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Somit sind im Bereich des VRR und ZV NVR sowohl die Unternehmen als auch die Aufgabeträger Gesellschafter, im Bereich des NWL gibt es aber jeweils den Zweckverband (Münsterland: Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland (SPNV), Teil des NWL und Regionale Nahverkehrsgesellschaft Münsterland(ÖSPV)), in dem die Aufgabenträger Mitglied sind. Dort gibt es dann auch noch einen Unternehmerverbund, im Münsterland die Verkehrsgemeinschaft Münsterland, die eben ausschließlich für Tariffragen zuständig ist.

Hier gibt es eine gute Übersicht dieser unterschiedlichen Modelle und hier eine tabellarische Übersicht aller Verbünde/Verkehrsgemeinschaften mit Organisationsform.

Registrierungsdatum: 21. September 2008

4

Mittwoch, 23. Juni 2010, 16:25

Vielen Dank für die reichhaltigen Infos!
MoVeBS - für bessere Mobilität und Verkehr in Braunschweig.