Unglaublich, oder?
Nö... § 14 (3),4 BO Kraft:
Im Obusverkehr sowie im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sind die Fahrgäste außerdem verpflichtet,
4. sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen,
Allerdings ergibt sich aus der Sorgfaltspflicht (§ 7) des Fahrpersonals, eben schon ein Auge drauf zu haben, ob die Fahrgäste einen festen Halt haben.
Und der Fahrer hätte sich gewählter ausdrücken können...
Ich sehe ansonsten nichts, was man dem Fahrer vorwerfen könnte...