Nabend,
hab da mal eine Frage. Gilt eigentlich für einen Linienbus, der mit stehenden Fahrgästen eine Autobahn benutzt, eine reduzierte Vmax? z.B. 60 statt mit nur Sitzenden 80 km/h ?
MfG
0703
Für einen KOM gilt auf Landstraßen und Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen, unterliegen einer Geschwindigkeitsbeschränkung von max. 60 km/h auf allen Straßen außerorts.
Und da liegt dann auch der Unterschied zwischen "wenn Fahrgäste stehen" oder "wenn für Fahrgäste kein Sitzplatz mehr zur Verfügung steht" - vereinfacht gesagt: Wenn mehr Fahrgäste als vorhanden Sitzplätze befördert werden, gilt 60 km/h. Wenn es weniger sind und trotzdem welche stehen, ist es quasi deren eigenes Problem.
Und auf Autobahnen gilt Tempo 100, wenn dieses in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) so eingetragen ist, unabhängig davon, ob eine 100er Plakette vorhanden ist oder nicht. - Natürlich nur, wenn nicht die 60 km/h gelten. ;-)
Moin. ich habs zum Bsp. in der 601 (Solo) paar Mal erlebt, dass der Fahrer eins bis zwei stehende Fahrgäste gebeten hat die freien Sitzplätze in Anspruch zu nehmen, um richtig durchstarten zu können auf der A 39
... gibt es für den ÖPNV, und das nicht nur in Braunschweig, zu Hauf.
Davon weiß der geneigte Nutzer wahrlich nichts, muß er auch nicht. Dazu gehören z.B. die Erlaubnis, bestimmte Sperrflächen zu überfahren, oder z.B. rot zeigende Ampeln zu überfahren beim rechts abbiegen, oder bestimmte Geschwindigkeiten zu überschreiten. ...