Montag, 12. Mai 2025, 11:55 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

1

Freitag, 29. April 2011, 11:20

Fahrradmitnahme BS-MD

moinmoin,
mal eine spezielle Frage:
Wenn man von BS nach MD mit dem SWT fährt und sein Fahrrad mitnehmen möchte stellt sich mir eine Frage:
Die Fahrradkarte zum SWT kostet 4,50 €/Fahrrad
Die Fahrradkarte im VRB kostet 1,85€/Fahrrad
In S-A ist die Fahrradmitnahme kostenlos.

Darum: Kann ich nach MD einfach eine Fahrradkarte für den VRB kaufen und gut ist? Gilt die Fahrradkarte den ganzen Tag oder pro Fahrt?

Registrierungsdatum: 7. Oktober 2006

2

Freitag, 29. April 2011, 11:48

RE: Fahrradmitnahme BS-MD

moinmoin,
mal eine spezielle Frage:
Wenn man von BS nach MD mit dem SWT fährt und sein Fahrrad mitnehmen möchte stellt sich mir eine Frage:
Die Fahrradkarte zum SWT kostet 4,50 €/Fahrrad
Die Fahrradkarte im VRB kostet 1,85€/Fahrrad
In S-A ist die Fahrradmitnahme kostenlos.

Darum: Kann ich nach MD einfach eine Fahrradkarte für den VRB kaufen und gut ist? Gilt die Fahrradkarte den ganzen Tag oder pro Fahrt?


Die Fahrradkarte gilt im VRB 150 Minuten in allen Zonen,sofern könntest du dir ab Braunschweig eine VRB-Fahrradkarte bis Helmstedt kaufen. Ab Marienborn könntest du das Fahrrad kostenlos mitnehmen.
Jedoch wird es günstiger sein,wenn du die Tageskarte zum SWT nutzt wenn du mehrere Fahrten außerhalb Sachsen-Anhalts machst.

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

3

Freitag, 29. April 2011, 11:58

RE: RE: Fahrradmitnahme BS-MD


Die Fahrradkarte gilt im VRB 150 Minuten in allen Zonen,sofern könntest du dir ab Braunschweig eine VRB-Fahrradkarte bis Helmstedt kaufen. Ab Marienborn könntest du das Fahrrad kostenlos mitnehmen.


Nope, Sir...

Diese Kombination ist unzulässig. Wurde auch schonmal in Gegenrichtung für den Übergang zum GVH diskutiert...

Es gilt ausschließlich die Kombination mit dem SWT...

Registrierungsdatum: 7. Oktober 2006

4

Freitag, 29. April 2011, 12:02

RE: RE: RE: Fahrradmitnahme BS-MD


Die Fahrradkarte gilt im VRB 150 Minuten in allen Zonen,sofern könntest du dir ab Braunschweig eine VRB-Fahrradkarte bis Helmstedt kaufen. Ab Marienborn könntest du das Fahrrad kostenlos mitnehmen.


Nope, Sir...

Diese Kombination ist unzulässig. Wurde auch schonmal in Gegenrichtung für den Übergang zum GVH diskutiert...

Es gilt ausschließlich die Kombination mit dem SWT...


Da Frage ich mich wieder,welche Kombination?
Die Fahrradkarte gilt bis zum Bahnhof Helmstedt,der nächste Haltebahnhof ist Marienborn (Sachsen Anhalt),aber hier wäre die Mitnahme kostenfrei.
Ist natürlich die Frage ob die kostenlose Mitnahme erst ab dem Bahnhof Marienborn gilt oder bereits zwischen Helmstedt und Marienborn ?(

Für den GVH wurde der Übergang mit 2 Fahrscheinen (Monatskarte VRB und MobilCard GVH) diskutiert,dies war dann ja doch irgendwie verständlich.
Jedoch wird ab Marienborn KEIN Fahrschein mehr für das Rad benötigt,ob die Strecke zwischen Helmstedt und Marienborn nun noch Zahlungspflichtig ist oder nicht ?( ?(

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

5

Freitag, 29. April 2011, 12:27

RE: RE: RE: RE: Fahrradmitnahme BS-MD


Da Frage ich mich wieder,welche Kombination?
Die Fahrradkarte gilt bis zum Bahnhof Helmstedt,der nächste Haltebahnhof ist Marienborn (Sachsen Anhalt),aber hier wäre die Mitnahme kostenfrei.
Ist natürlich die Frage ob die kostenlose Mitnahme erst ab dem Bahnhof Marienborn gilt oder bereits zwischen Helmstedt und Marienborn ?


Das ist gar nicht die entscheidende Frage... Es ist unzulässig, das SWT-Ticket mit einer VRB-Fahrradkarte zu kombinieren repektive den Tarifbestimmungen für S-A...

Das SWT-Ticket wird zwar innerhalb des VRB anerkannt, das bedeutet aber nicht, daß man dazu eine Fahrradkarte des VRB kombinieren kann.

Abgesehen davon: Bei der Rückfahrt hättest du mit Erreichen des VRB. ich unterstelle mal, daß die 150 Minuten abgelaufen sind, bis zur nächsten HST keinen gültigen Fahrausweis für das Fahrrad. Es handelt sich de facto also um eine Schwazfahrt.

Hämelerwald liegt der Fall anders, weil es HST sowohl im GVH als auch im VRB ist.

Registrierungsdatum: 12. November 2007

6

Freitag, 29. April 2011, 23:49

-

Registrierungsdatum: 10. Juli 2006

7

Samstag, 30. April 2011, 09:36

Tarifbestimmungen

Liebe Gemeinde,

in der Regel gibt es eindeutige Bestimmungen, welche Fahrkarten zum Erweitern des räumlichen Geltungsbereiches zugelassen sind, oder welche Fahrkarten kombiniert werden dürfen.

Für Hämelerwald stellt das weniger ein Problem dar, da es sich dort um einen GEMEINSAMEN Tarifpunkt des VRB und des GVH handelt. In Richtung Osten nach Sachsen-Anhalt gibt es dieses Konstrukt nicht. De facto endet die Gültigkeit am Bahnhof HE und eine andere Gültigkeit beginnt in Marienborn. Die Kombination zwischen VRB-Fahrschein und z.B. Länderticket ist nach den TB nicht vorgesehen und wird, sofern man eine privte Regel für sich erstellt, vom Kontrollpersonal durchaus geduldet, aber auch manchmal mit einer kleinen Diskussion belegt.

Registrierungsdatum: 12. November 2007

8

Samstag, 30. April 2011, 10:54

-

Registrierungsdatum: 21. September 2008

9

Samstag, 30. April 2011, 12:54

Die Frage ist: Was würde Otto-Normal-Fahrgast tuen? Der würde sich nicht sonderlich Gedanken machen um diese Lücke, da er für den Niedersächsischen Teil die Fahrkarte hat, und für Sachsenanhalt es umsonst ist. Und dazwischen nunmal kein weiteres Bundesland kommt. Da man natürlich nicht sämtliche Otto-Normal-Fahrgäste rausschmeißen will (berechtigte Medienberichte danach), muss man sie natürlich drin lassen, d.h. es geht.
Allerdings würde Otto-Normalfahrgast sicherlich auch einfach sein Ticket am Automaten kaufen und dort die Fahrradmitnahme anklicken, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass es auch die VRB-Fahrradmitnahme geben würde, und wäre damit aus dem Schneider.

Naja, generell sollte man auch Bahnkunde sein können, ohne gleich Recht studiert zu haben. Ich denke mal, dass diese ganzen, zwar theoretisch vorhandenen, aber kundenunfreundlichen Unzulässigkeiten nicht wirklich geahndet werden. Ich würde auch nicht auf die Idee kommen, z.B. zwischen Norddeich und Norddeich-Mole ein neues Ticket zu kaufen (wegen dieser Seebestimmung). Ich glaube, man darf das ganze nicht zu eng sehen.
MoVeBS - für bessere Mobilität und Verkehr in Braunschweig.

Registrierungsdatum: 8. Januar 2009

10

Samstag, 30. April 2011, 14:05

Hallo!
Das mit dem "nicht so eng sehen" habe ich auch gedacht bis ich an anderer Stelle (Uelzen - Magdeburg) mit Niedersachsen- und Sachsen-Anhalt-Ticket natürlich genau zwischen den Grenzbahnhöfen kontrolliert wurde und nicht nur mir sondern auch der Hälfte der anderen Leute in meiner Nähe 3,70 Euro oder so abgeknöpft wurden. Ist jetzt zwar nicht die Welt und von 40 Euro oder Rauswurf war auch nicht die Rede, aber es ist doch nervig wenn man doch eigentlich für beide Bundesländer ein Ticket hat. Kommt zwar vielleicht auch darauf an, an welche/n Kontrolleur/in man gerät aber an der Stelle hatte die Kontrolle (glaube ich) System. Mein Eindruck war damals, dass die noch schnell abkassieren wollten.
Das verstehe ich auch nicht so ganz, warum man da keine einheitlichen Regelungen treffen kann um einfach von Bundesland zu Bundesland kommen zu können, aber das würde ja Kommunikation zwischen verschiedenen Stellen voraussetzen und das klappt ja schon in der TU selten... :rolleyes:
Gruß

Registrierungsdatum: 12. November 2007

11

Samstag, 30. April 2011, 14:36

-

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

12

Samstag, 30. April 2011, 14:54

RE: RE: Fahrradmitnahme BS-MD


Hier hätte ich gerne ebenfalls die Quelle. Ich sehe in den Beförderungsbedingungen des VRB keine Vorschrift, das ein Fahrradinhaber einen gültigen VRB-Fahrschein besitzen muss, sondern lediglich das Fahrrad.


In den Beförderungsbedingungen steht das auch nicht und gehört da auch nicht rein... :P

Alles Andere wäre durch mobils Anmerkung dann ja wohl auch geklärt... :D

Bei der Tarifschulung hab ich seinerzeit zugehört und net mit dem Nachbarn Käsekästchen gespielt... ;)