Und weiter gehts...
Am Montag, dem 15.08., war ich in Darmstadt und Frankfurt a. M.
Bild 1: TW 9862 am Luisenplatz, dem zentralen Umsteigepunkt. Die Nummerierung der Wagen ist ähnlich wie in BS, deswegen brauche ich das Baujahr wohl nicht dazuschreiben
Die Matrixanzeigen sind leider noch fotofeindlicher als in BS, daher kann ich zu Linie und Ziel meist nicht viel beisteuern. Aber es gibt in diesem Forum ja kompetente Fachleute
Bild 2: TW 9871 auf dem Marktplatz.
Dann ging es Richtung Böllenfalltor, wo sich auch der Betriebshof befindet.
Bild 3: Ein Blick in die Wagenhalle.
Bild 4: Endlich was Hochfluriges! TW 9120 mit BW.
Nach einem kleinen Spaziergang durch die Orangerie kam ich an die Ludwigshöhstraße. Hier fährt die Straßenbahn teilweise eingleisig. Auf dem Streckenteil hinter mir läuft der Autoverkehr in beiden Richtungen, wobei eine Spur permanent zugeparkt ist. Unfälle oder gefährliche Situationen habe ich aber nicht beobachten können. Sind Darmstädter Autofahrer vernünftiger/ weitsichtiger?
Bild 5: TW 9866 auf der Linie
3 Richtung
Hauptbahnhof.
Bild 6: Ohne Kommentar...
Bild 7: TW 9871 am Ende des eingleisigen Abschnittes.
Bild 8: Zwei 91er mit BW begegnen sich an der Ecke Kirchstr./ Rheinstr.
Bild 9: Und der zweieiige Zwillingsbruder von 0758 am Hauptbahnhof

. Die PSD- Werbung von 0784 weicht etwas von der in BS ab...
Dann ging es noch nach Frankfurt. Von dort noch drei Bilder:
Viele Varianten, wofür "VGF" stehen könnte. Mein Favorit ist ja "Vielleicht Gibt`s Fahrkartenkontrolle" oben an der Dachkante
Falls ich etwas vergessen haben sollte oder irgendwelche Angaben nicht richtig verfasst worden sein sollten, bitte ich um entsprechende Korrekturen.
Ansonsten viel Spaß beim Anschauen!
Im nächsten Teil geht es in eine Stadt, die auch noch Düwags einsetzt, aber nicht in den Ferien, wie ich feststellen sollte, und deren sonstiges Rollmaterial äußerlich "gewöhnungsbedürftig" aber nicht minder interessant ist...
bis dahin
viele Grüße
Linie 524
"Damen mit unverdeckten Hutnadelspitzen sind von der Beförderung ausgeschlossen." (§ 23 der Polizeiverordnung vom 25. Januar 1912.)