Registrierungsdatum: 19. Dezember 2006
Also ich muss sagen, ich habe mit dem Fahrpersonal der BSVAG bisher recht wenig negative Erfahrungen gemacht. Die sind im allgemeinen doch ganz cool drauf.
Zum eigentlichen Thema: Man kann nicht immer nur gut gelaunt sein, ich glaube wenn ich am 24. Dezember arbeiten müsste, wäre ich auch mies gelaunt. Wie viele Minuten Wendezeit waren denn in Wenden vorgesehen? Denn eine unbezahlte Pause ist ja meineswissens erst ab8 Minuten aufwärts, bei Kurzwenden wäre es denke ich kundenfreundlicher die Fahrgäste nach der Ankunft einsteigen zu lassen... Natürlich nur wenn der Fahrer sich nicht durch zB einen Toilettengang vom Fahrzeug entfernen muss...
Registrierungsdatum: 19. Dezember 2006
Diesen Zirkus, dass man an der Endstelle erst einsteigen darf, wenn die Bahn vorgerückt ist, gibt es offenbar nur in Braunschweig.
Hierzu §4 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen: Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge nur an den Haltestellen betreten und verlassen; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Verkehrs- oder Betriebspersonals.
Mit anderen Worten: Die Endhaltestelle ist in der Regel eine Betriebshaltestelle, ergo hat der Fahrgast zum Einstieg dort nichts zu suchen respektive ist es Ermessenssache des Fahrpersonals, dort bereits Fahrgäste einsteigen zu lassen. Gibt's also nichts drüber zu diskutieren.
Registrierungsdatum: 20. September 2009
Diesen Zirkus, dass man an der Endstelle erst einsteigen darf, wenn die Bahn vorgerückt ist, gibt es offenbar nur in Braunschweig.
Hierzu §4 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen: Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge nur an den Haltestellen betreten und verlassen; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Verkehrs- oder Betriebspersonals.
Mit anderen Worten: Die Endhaltestelle ist in der Regel eine Betriebshaltestelle, ergo hat der Fahrgast zum Einstieg dort nichts zu suchen respektive ist es Ermessenssache des Fahrpersonals, dort bereits Fahrgäste einsteigen zu lassen. Gibt's also nichts drüber zu diskutieren.
Klaro, freilich ist das so, das weiß ich. Mir geht es aber nur darum, daß ich nicht verstehe, daß mit zweierlei Maß gemessen wird, daruiaf wollte ich hinaus.
Registrierungsdatum: 19. Dezember 2006
Diesen Zirkus, dass man an der Endstelle erst einsteigen darf, wenn die Bahn vorgerückt ist, gibt es offenbar nur in Braunschweig.
Hierzu §4 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen: Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge nur an den Haltestellen betreten und verlassen; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Verkehrs- oder Betriebspersonals.
Mit anderen Worten: Die Endhaltestelle ist in der Regel eine Betriebshaltestelle, ergo hat der Fahrgast zum Einstieg dort nichts zu suchen respektive ist es Ermessenssache des Fahrpersonals, dort bereits Fahrgäste einsteigen zu lassen. Gibt's also nichts drüber zu diskutieren.
Klaro, freilich ist das so, das weiß ich. Mir geht es aber nur darum, daß ich nicht verstehe, daß mit zweierlei Maß gemessen wird, daruiaf wollte ich hinaus.
Du kannst doch aber gar nicht wissen, nehme ich an, ob es sich um "Fahrgäste" oder um Personen mit einem besonderen Bezug zum Fahrer gehandelt hat. Es wird wohl eher so sein, dass Du Dich durch die Art und Weise der Zurückweisung subjektiv deklassiert gefühlt hast. Nun hat aber nicht jeder Mitarbeiter der Öffi's die Möglichkeit in seiner Ausdrucksweise, Dir freundlich mitzuteilen, Du möchstet bitte erst an der Einstiegshaltestelle zusteigen. Ich an Deiner Stelle würde daraus den Schluss ziehen, lass den Fahrer in Ruhe, es sei denn er gibt Dir eindeutige Zeichen.![]()