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Registrierungsdatum: 18. Juli 2007

21

Sonntag, 29. Januar 2012, 11:35

RE: Die Liste ließe sich noch erweitern


- Fußgänger, die aus dem Bus/ Straßenbahn aussteigen und mitten auf dem Fahrradweg stehen, natürlich ohne auf Fahrräder zu achten (besonders an der (H) Hamburger Str.)

Nope, Sir!

Was sagt §20 (2) der StVO dazu: (2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

Und: Radfahrer SIND Fahrzeugführer.

Heißt: Radfahrer begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit 40-50 €uronen und 2 Punkten geahndet werden kann.
Eine ganz besondere Zahl: 5551 * 2 ^ 819987 + 1



Registrierungsdatum: 23. Juli 2011

22

Sonntag, 29. Januar 2012, 11:51

@ Ludewig

Den Kommentar habe ich schon erwartet ;)

Du hast Recht, aber Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge....
Was ich sagen wollte: (Zu) viele Verkehrsteilnehmer (egal, ob Auto/ Radfahrer oder Fußgänger) achten einfach nicht auf ihre Umwelt!
Ich warte selbstverständlich auch immer und lasse Fußgänger vorbei.

Aber was meinst du, wie viele Radfahrer sich an §20 (2) halten?

Anders gesagt: Was bringt es mir, dass ein Radfahrer 40 € Strafe zahlen muss, ich aber im Krankenhaus liege?

Ich persönlich habe mir angewöhnt, immer über die Schulter zu gucken, wenn ich "abbiege" oder jemanden überhole, auch in der Fußgängerzone und selbst bei Karstadt zwischen den Regalen :D

MfG
"Damen mit unverdeckten Hutnadelspitzen sind von der Beförderung ausgeschlossen." (§ 23 der Polizeiverordnung vom 25. Januar 1912.)

Registrierungsdatum: 18. Juli 2007

23

Sonntag, 29. Januar 2012, 11:57


Aber was meinst du, wie viele Radfahrer sich an §20 (2) halten?


Das darfst du getrost auf die komplette StVO ausdehnen, die offensichtlich nur zur allgemeinen Belustigung der Radfahrerinnung dient.

Anders gesagt: Was bringt es mir, dass ein Radfahrer 40 € Strafe zahlen muss, ich aber im Krankenhaus liege?


Dann ist es mit 50 € für den Radfahrer nicht getan, da du Ansprüche auf Schadenersatz hast. Und wenn der Radfahrer keine private Haftpflichtversicherung hat, kann das unter Umständen sehr teuer werden.
Eine ganz besondere Zahl: 5551 * 2 ^ 819987 + 1