Dienstag, 13. Mai 2025, 01:29 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Diskussionsportal über Braunschweigs Bahnen, Busse und ÖPNV. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Registrierungsdatum: 21. September 2008

221

Dienstag, 13. März 2012, 22:56


......................

Ob der Satz in diesem Zusammenhang zwingend notwendig war?!?
MoVeBS - für bessere Mobilität und Verkehr in Braunschweig.

Registrierungsdatum: 15. August 2006

222

Mittwoch, 14. März 2012, 07:05


Ob der Satz in diesem Zusammenhang zwingend notwendig war?!?

Dem ist nichts hinzuzufügen. Danke

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

223

Mittwoch, 14. März 2012, 11:32

......................


Das ist übrigens in der Fußgängerzone passiert. Wie die Bezeichnung eigentlich schon erahnen lässt, haben Fußgänger in Fußgängerzonen Vorrang. Das gilt auch wenn dort Schienen liegen! Da hätte die Tramfahrerin erst schauen und läuten müssen, bevor sie an den Bussen vorbei fährt. Mit angepasster Fahrweise wäre der Unfall bestimmt vermeidbar gewesen. Jetzt dürfte die Staatsanwaltschaft wegen Tötung ermitteln. Hoffentlich hat die Verkehrs-AG schon reagiert und die Fahrerin suspendiert.

Registrierungsdatum: 12. November 2007

224

Mittwoch, 14. März 2012, 11:56

.

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

225

Mittwoch, 14. März 2012, 12:33

Da hätte die Tramfahrerin erst schauen und läuten müssen, bevor sie an den Bussen vorbei fährt. Mit angepasster Fahrweise wäre der Unfall bestimmt vermeidbar gewesen.

................


Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h für die BSVAG in der Friedrich-Wilhelm-Straße ist eine Höchstgeschwindigkeit, keine Mindestgeschwindigkeit! Sie dürfen nur gefahren werden, wenn es die Verkehrssituation zulässt und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. In diesem Fall standen auf der Gegenfahrbahn zwei Busse beim Fahrgastwechsel an der Haltestelle. Es ist allseits bekannt, dass hinter haltenden Bussen und Straßenbahnen Fahrgäste hervor gelaufen kommen können. Demnach hätte hier, unter besonderem Bewusstsein der gefährlichen Situation, die Tram höchstens(!) Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Der Unfall wäre mit angemessener Fahrweise höchstwahrscheinlich vermeidbar gewesen!

Das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechtfertigt nicht das eigenen Fehlverhalten! Offensichtlich halten sich in der FW-Straße viele nicht an die geltenden Regeln. Kontrollen habe ich dort nur äußerst sporadisch erlebt, obwohl ich dort recht häufig (nicht mit dem PKW) unterwegs bin. Die Kontrolldichte ist in Braunschweig eh sehr gering. Seitens Polizei und Stadtverwaltung wird offensichtlich die "freie Fahrt für freie Bürger" für wichtiger als die Verkehrssicherheit angesehen. Vielleicht tut sich ja mit der neuen Ratsmehrheit auch mal etwas auf diesem Gebiet.

Registrierungsdatum: 5. März 2009

226

Mittwoch, 14. März 2012, 15:01

Wenn ich sehe, daß an der Hst. Fr.Wilhelm-Strasse zwei Busse stehen, dann gehe ich entweder immer weit genug von den Bussen weg damit ich nen Überblick habe, oder ich warte, bis diese die Hst. verlassen haben.

Es gibt dort halt Situationen, wo Du als Strassenbahnfahrer halt keine andere möglichkeit mehr hast, als zu Läuten und eine Notbremsung ein zu leiten, wenn plötzlich jemand hinter dem Bus hervorkommt.

Fakt ist nunmal, daß keiner von uns dabei war um genau zu beurteilen wie die Situation nun wirklich war, ob nun die Fahrerin der Strassenbahn oder der Fußgänger Schuld war oder beide.

Es liegt jetzt in der Hand der Ermittler und der Staatsanwaltschaft, anhand von Aussagen zu entscheiden wer nun Schuld hat und über die Höhe eines eventuellen Strafmaßes.
Extreme Situationen erfordern manchmal extreme Maßnahmen..
Und letztenendes werden die persönlichen Methoden selten in Frage gestellt,
wenn damit die gewünschten Resultate erzielt werden..

Registrierungsdatum: 2. Oktober 2011

227

Mittwoch, 14. März 2012, 17:02

Kommt Leute , jetzt streitet euch nicht. Die Sache wird jetzt von der Staatsanwaltschaft geprüft und dann wird sich zeigen wer Schuld hatte. In der Zeit braucht ihr euch nicht die Köpfe einschlagen.
(Mit) freundlichen Grüßen
DüWag7555
(Mit) freundlichen Grüßen

Registrierungsdatum: 6. November 2008

228

Mittwoch, 14. März 2012, 17:20

...................


Das ist übrigens in der Fußgängerzone passiert. Wie die Bezeichnung eigentlich schon erahnen lässt, haben Fußgänger in Fußgängerzonen Vorrang. Das gilt auch wenn dort Schienen liegen! Da hätte die Tramfahrerin erst schauen und läuten müssen, bevor sie an den Bussen vorbei fährt. Mit angepasster Fahrweise wäre der Unfall bestimmt vermeidbar gewesen. Jetzt dürfte die Staatsanwaltschaft wegen Tötung ermitteln. Hoffentlich hat die Verkehrs-AG schon reagiert und die Fahrerin suspendiert.


Stelle dir mal vor, du fährst beruflich mit einem Lieferwagen in der Fußgängerzone und beachtest die Geschwindigkeit. Nun steht eine Person am Fahrbahnrand und läuft unmittelbar vor deinem Fahrzeug. Auch wenn die Person volltrunken war, schmeißt dich dein Chef aus der Firma und die verlierst evtl. noch den Führerschein. Würdest du das gerecht finden? Also, wenn du nichts genaues weißt, urteile nicht vorschnell.

Registrierungsdatum: 12. November 2007

229

Mittwoch, 14. März 2012, 18:24

.

Registrierungsdatum: 2. Oktober 2011

230

Donnerstag, 15. März 2012, 16:16

Gestern war zu der Sache ein Artikel in der neuen Braunschweiger.
(Mit) freundlichen Grüßen

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

231

Freitag, 23. März 2012, 23:40

Ich bin schockiert, ich werde meinen Weggefährten "Husten" immer in guter Erinnerung behalten. Gemeinsam haben wir während des Studiums viel erreicht.

Dein Leben hat sich gelohnt, aber Dein Tod kam viel zu früh. Ruhe in Frieden! ;(

sharkos

Registrierungsdatum: 12. November 2007

232

Freitag, 30. März 2012, 15:44

-

Registrierungsdatum: 12. November 2007

233

Freitag, 25. Mai 2012, 15:08

-

Registrierungsdatum: 23. Juli 2011

234

Donnerstag, 7. Juni 2012, 20:20

Beteiligte Fahrzeuge

0756 stand mit Warnblinker am Leonhardplatz Richtung Hbf. Auf der anderen Seite befand sich 7752, der schließlich rückwärts zurück zum Hbf und anschließend via Kurt-Schumacher-Str. weiterfuhr.
Alle anderen Bahnen wurden umgeleitet.

Zeitgleich blockierte übrigens 0761 teilweise die Kreuzung Hagenring/Gliesmaroder Str., da mal wieder ein Auto im Lichtraumprofil der Bahn parkte...

MfG
"Damen mit unverdeckten Hutnadelspitzen sind von der Beförderung ausgeschlossen." (§ 23 der Polizeiverordnung vom 25. Januar 1912.)

Registrierungsdatum: 12. November 2007

235

Dienstag, 12. Juni 2012, 14:32

-

Registrierungsdatum: 7. August 2008

236

Mittwoch, 13. Juni 2012, 18:20

RE: Waisenhausdamm übequert


...................


Ich gehe mal davon aus, dass der Fahrer die Verkehrsregeln auch kennt, er hat sie eben nur nicht eingehalten!
Ich möchte mich gerne mal einen Tag dort hinstellen und die Autofahrer zählen, die dort die Gleise überqueren.
Das Einhalten von (Verkehrs-) Regeln gehört heutzutage anscheinend schon zur Ausnahme.
Viele Grüße

Torsten

Registrierungsdatum: 12. November 2007

237

Mittwoch, 13. Juni 2012, 19:51

-

Registrierungsdatum: 12. November 2007

238

Freitag, 29. Juni 2012, 17:31

-

Registrierungsdatum: 2. Oktober 2011

239

Freitag, 29. Juni 2012, 18:17

Und gleich noch einen hinterher. Ein Betrunkener Busfahrer der mit 3,6 Promille einen Bus mit Kindergartenkindern fuhr wurde festgenommen. http://www.braunschweiger-zeitung.de/lok…r-id697595.html
(Mit) freundlichen Grüßen

Registrierungsdatum: 12. November 2007

240

Freitag, 29. Juni 2012, 18:29

.