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Registrierungsdatum: 21. September 2009

1

Mittwoch, 26. September 2012, 12:21

Schulbus mit Warnblinkanlage

Hallo zusammen
Ich habe mal eine Frage an die Gemeinde.
Ich habe mal gelernt das Linienbusse mit eingeschalteter Warnblinkanlage bei Anfahrt auf die Haltestelle nicht überholt werden dürfen, und wenn sie dann zum stehen gekommen sind mit Schrittempo vorbei gefahren werden darf. Soweit so gut.
Bei Schulbussen jedoch darf, wenn Warnblinkanlage eingeschaltet ist, überhaupt nicht vorbei gefahren werden. Und zwar auch der Gegenverkehr. Dies ist mir so vor einiger Zeit auch von der Polizei bestätigt worden.
Ich hatte kürzlich eine Diskussion mit zwei Schulbusfahrern in der Dresdenstrasse, und zwar nicht zum ersten mal, die mit eingeschaltetem Warnblinker an der Grundschule standen und auf ihre kleinen Fahrgäste warteten, die aber noch weit und breit nicht zu sehen waren. Somit hielt ich Vorschriftsmäßig hinter den Schulbussen an. Nach etwa einer Minute machte ich machte die Fahrer darauf aufmerksam, das sie die Warnblinkanlage erst einschalten dürfen wenn wenn die Fahrgäste ein- oder aussteigen nicht jedoch wenn sie nur warten, da die Strasse sonst als gesperrt gilt. Sie sagten die Kinder kommen gleich und ich könnte vorbei fahren.
Ich habe nun versucht im Netz zu recherchieren, welche Gesetzeslage hier zutrift. Der einzige Paragraph der STVO der hierüber etwas aussagt, ist §20. Der jedoch nicht zwischen Linienbus und Schulbus unterscheidet.
Jetzt meine Frage: Ist der §20 eventuell in letzter Zeit geändert und somit wieder aufgeweicht worden, weil ich die Regel, obwohl ich keine Kinder habe, sehr begrüßt habe, oder gibt es noch andere Regeln für Schulbusse wo man nachschauen kann, Ich habe bisher darüber sonst nichts weiter gefunden?
Ich möchte dem nachgehen, damit entweder ich mich richtig verhalte ohne Bußgeld und einen Punkt in Flensburg zu riskieren, oder ich aber die Schulbusfirma auf den Fehler ihrer Fahrer hinweisen kann damit ich nicht unnütz Zeit vergeude wenn ich wieder dran vorbei möchte.
Es wäre schön wenn mir jemand hier helfen könnte bei dem Problem

mfg

Registrierungsdatum: 29. Januar 2010

2

Mittwoch, 26. September 2012, 13:20

- (text vom Verfasser entfernt)

Registrierungsdatum: 7. Januar 2009

3

Mittwoch, 26. September 2012, 15:59

nanana.
Wenn ein Bus mit Warnblinkern in die Haltestelle fährt, ist das überholen bis zum Stillstand des Busses verboten. Dann darf man mit Schrittgeschwindigkeit passieren.
Nach Erkner zurückbleiben bitte

Registrierungsdatum: 12. November 2007

4

Mittwoch, 26. September 2012, 16:34

-

Registrierungsdatum: 20. Oktober 2006

5

Mittwoch, 26. September 2012, 18:29

Nach meinem Kenntnisstand wird nirgendwo zwischen "Schulbus" und "Linienbus" unterschieden, wenn es um das Thema Warnblinkanlage an Haltestellen geht. Dann müssten sich ja die Autofahrer auch noch im PBefG auskennen, und das wäre wirklich zuviel verlangt...
Also, eine Sonderregelung, dass an Schulbussen noch schärfere Regeln gelten, gibt es m.W. nicht. Wie schon korrigiert wurde, darf bei der Anfahrt an eine Haltestelle nicht mehr überholt werden, und beim Stehen an der Haltestelle darf der Bus dann nur noch im Schritttempo passiert werden - gilt auch für die Gegenrichtung! Und das sogar bei 4-spurigen Straßen, wenn diese keine bauliche Trennung haben. Wenn also z.B. an der Helmstedter Straße (Krematorium) der Schmidt-Bus 730 am Straßenrand anhält, und seinen Warnblinker angeschaltet hätte, müssten alle vier Spuren im Schritttempo fahren.

Registrierungsdatum: 19. Dezember 2008

6

Mittwoch, 26. September 2012, 18:52

In Arnis Link zum § 20 ist ja auch zu lesen Omnibusse im Linienbetrieb und gekennzeichnete Schulbusse, also keine unterschiedliche Regeln. Bus ist Bus quasi.

Registrierungsdatum: 18. Juli 2007

7

Mittwoch, 26. September 2012, 21:20

Also ich habe meinen Führerschein erst seit ca. 4 Wochen - also könnte ich die aktuelle Fassung mitteilen.

Also aus meiner Fahrschul habe ich das so gelernt...


Also im Unterricht net aufgepaßt. ;) In Arnis Link steht alles korrekt drin. Muß ja auch. :D

Zur Praxis: In LK Peine müssen die Haltestellen grundsätzlich mit Warnblinkanlage angefahren werden. Bei Schulbussen halte ich es so und auch die meisten der Kollegen, daß die eingeschaltet wird, sobald die einsteigen wollen. Für die Anfahrt gilt beim Schulbus das gleiche wie beim Linienbus.

Zum Praxisverhalten der Fahrern mit ihren Spielzeugautos: Es schert sich fast keine Sau drum. :cursing: Selbst bei Haltestelleninseln, bei denen der übrige Verkehr während des Halts eigentlich nicht passieren kann, gibt es genug Experten, die verkehrswidrig im Gegenverkehr überholen und damit etwaige Personen auf der Insel der Fußgängerfurt gefährden.

Das wenige, was erstaunlich oft funktioniert, daß man bei der Abfahrt Vorrang eingeräumt bekommt.
Eine ganz besondere Zahl: 5551 * 2 ^ 819987 + 1