Grundsätzlich verboten ist das Überholen einer Straßenbahn nicht:
http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_5.php
Aber:
- Paragraph 5, Punkt 7: Nur wenn es rechts aufgrund der Schienenführung nicht möglich ist.
- Paragraph 5, Punkt 2: Nur bei wesentlich höherer Geschwindigkeit als die Straßenbahn und nur wenn man den ganzen Überholvorgang lang den Gegenverkehr nicht gefährdet
- Paragraph 5, Punkt 4: Nur wenn man auch sonst niemanden gefährdet oder behindert und zu allem / allen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten kann.
Punkt 7 wäre in der Gliesmaroder Straße noch erfüllt, aber
Punkt 2 und 4 sind dort praktisch nicht einzuhalten. Also hat der Straßenbahnfahrer schon recht!
Gruß,
Andreas