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Ich finde das ist ein sehr heikles Thema. Ich halte die Strafe für zu hoch angesetzt. Wie seht ihr das ?
Wie Linie 7 bereits angemerkt hatte, wurden im Ursprungsartikel keine näheren Tatvorwürfe dargelegt.
Ohne Jurist zu sein: 90 Tagessätze und kein Berufsverbot für fahrlässige Tötung ist sicher eine sehr niedrige Strafe, wenn das Höchststrafmaß 5 Jahre Gefängnis beträgt. Man kann da schon von ausgehen, dass den Umständen Rechnung getragen wurde.
Wenn du die Strafe für zu hoch hälst, müsstest du wohl eher den Straftatbestand anzweifeln. Der scheint nach Informationslage aber tragischerweise zutreffend zu sein