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Registrierungsdatum: 5. August 2006
Registrierungsdatum: 8. Juli 2006
Zitat
Original von mercedes
Heute Morgen gegen 09.30 stand 411 an der Hst. Radeklint ( Ziel Hauptbahnhof ) der 0103 mit Warnblinker und geöffneter Türen so dass einige Fahrgäste aussteigen konnten.
Zitat
Um ca. 10 Uhr kam mir der Bus 0103 wieder mit Ziel Kanzlerfeld am Rathaus entgegen aber es war eine Busfahrerin und gegen 09.30 am Radelkint noch ein männlicher Fahrer mittleren Alters.
War viellicht etwas mit dem Fahrer ?
Zitat
PS: Ich hätte da noch eine Frage zur 411
die um 13-16.49 Paracelsusstraße ab r. Bebelhof fahren,als welche Line fahren die weiter und wo drehen die um es sind meistens Gelenkbusse.
Registrierungsdatum: 15. August 2006
Zitat
Original von mercedes
Hallo
Heute Morgen gegen 09.30 stand 411 an der Hst. Radeklint ( Ziel Hauptbahnhof ) der 0103 mit Warnblinker und geöffneter Türen so dass einige Fahrgäste aussteigen konnten.
...
Zitat
Original von SimonMercedes hatte gefragt, warum der Bus dort mit WARNBLINKER stand.
Ich weiß nur, dass das in Lübeck üblich ist. In Braunschweig jedoch noch nicht.
Linie 710
unregistriert
Zitat
Original von terVara
Auszug aus der StVO:
Die Benutzung der Warnblinkanlage ist vorgeschrieben bei:
* einer Panne,
* beim Abschleppen,
* bei Gefahr (z.B.: letztes Fahrzeug in der Kolonne, Unfall)
* bei Schul- und Linienbussen.
Insofern macht die Frage von Mercedes nicht wirklich Sinn...
Registrierungsdatum: 8. Juli 2006
Zitat
Original von www.vlg-gifhorn.de
Für die Begegnung mit Omnibussen an Haltestellen gelten folgende grundsätzliche Verhaltensregeln:
steht der Bus an der Haltestelle oder in einer Haltestellenbucht, um Fahrgäste aus- und einsteigen zulassen, hat aber KEIN Warnblinklicht eingeschaltet, darf vorsichtig mit einem maximalen Tempo von 20- 30 km/h vorbeigefahren werden.
# Viele Haltestellen im Landkreis Gifhorn sind als besonders gefährlich für aus- oder einsteigende Fahrgäste eingestuft worden; diese Haltestellen wurden mit einem roten Punkt versehen. Sobald die Busse an eine solche Haltestellen anfahren, schalten die Fahrer die WARNBLINKER an. Damit gelten veränderte Verhaltensregeln für die Autofahrer: absolutes Überholverbot, wenn sich ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähert.
# Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h), wenn ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle steht. Diese Regelung gilt auch für den Gegenverkehr
(§ 20 der Straßenverkehrsordnung StVO).
Linie 710
unregistriert
Zitat
Original von Linie 7
Zitat
Original von www.vlg-gifhorn.de
Für die Begegnung mit Omnibussen an Haltestellen gelten folgende grundsätzliche Verhaltensregeln:
[...]
Na super, wer hält sich denn da dran???