DüWag Kutsche
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Original von DüWag Kutsche
Mein Vorschlag wäre hierbei:
a): Einschränkung des Gültigkeitszeitraumes auf montags bis freitags zwischen 06.00 und 18.00 Uhr;
b): Einschränkung der Benutzbarkeit auf den Schulweg (direkter Fahrweg), d.h., wenn z.B. ein Schüler in Meine wohnt und sich die Ausbildungsstätte in Wenden befindet, ist der direkte Schulweg innerhalb der Tarifzonen 16 und 40 zu nehmen. Eben nicht ein "Umweg" z.B. über Stöckheim oder Adenbüttel.
Registrierungsdatum: 8. Juli 2006
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Original von Ulrich Baierl
Ich finde, man sollte sich eher an der Regelung des GVH, also des Tarifverbundes unserer heißgeliebten Nachbarstadt westlich von Peine, orientieren. Dort gilt z. B. die U21-Karte in Verbindung mit einer SSZK ganztägig.
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Original von Ulrich Baierl
Außerdem ist es sogar möglich, den räumlichen Geltungsbereich für einzelne Fahrten mittels Einzelfahrkarten zu erweitern
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Original von Ulrich Baierl
Eine großzügigere und einfachere Regelung für Schülerzeitkarten würde sicher nicht dazu führen, daß der Braunschweiger Nahverkehr zugrunde geht, schließlich funktioniert es in Hannover auch, und es kann doch nicht sein, daß ausgerechnet "Westpeine" besser und fahrgastfreundlicher ist als wir;-)
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Man muss im GVH aber unterscheiden zwischen der grünen Schulkarte (kriegen bis zum Ende der Sekundarstufe 1 bzw. 10. Klasse alle Umsonst, die 2km von der schule entfernt wohen) und bspw. der SparCard Schüler. Dies ist in diesem Zusammenhang wichtig:
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Natürlich ist die relativ "grobe" Einteilung in drei (Tickets) und vier (Cards) Zonen nicht unproblematisch. So kann es vorkommen, dass eine kurze Strecke Start- und Zielort in verschiedenen Zonen hat. Dann kostet eine Fahrt natürlich mehr als wenn es eine feine Zoneneinteilung gäbe.
DüWag Kutsche
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