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Original von 436er
Also für Rekorde reichen mir drei Minuten Verspätung bei Überlandlinien noch nicht.
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Original von Oliver
3 Minuten sind zumindest bei der DBAG noch keine Verspätung![]()
Linie 710
unregistriert
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Original von Ulrich Baierl
[...]nach meinen Beobachtungen ist das Phänomen des bewußten zu spät Abfahrens im Überlandbusverkehr weit verbreitet, nicht nur bei der RBB.
DüWag Kutsche
unregistriert
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Beispiel KVG, 710:
Die Pause ist am Bahnhof in etwa KNAPP 30 Minuten lang...
Abfahrt in Richtung Winnigstedt íst um :43h
Einige Fahrer halten es leider nicht für möglich VOR :45h VORZUFAHREN!
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In Hinblick darauf, dass der ÖPNV attraktiv gemacht werden soll, sehe ich das als eine Frechheit an!
Selbst der Fahrdienstleiter ist am Freitag erst um :46h vorgefahren! Muss nicht sein sowas.....
Linie 710
unregistriert
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Original von DüWag Kutsche
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Beispiel KVG, 710:
Die Pause ist am Bahnhof in etwa KNAPP 30 Minuten lang...
Abfahrt in Richtung Winnigstedt íst um :43h
Einige Fahrer halten es leider nicht für möglich VOR :45h VORZUFAHREN!
Hast Du den Beitrag von Ulrich Baierl gelesen? Wenn ich mir die Fahrzeiten der OL 710 so anschaue, so dürften diese sehr großzügig bemessen sein. [...]
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In Hinblick darauf, dass der ÖPNV attraktiv gemacht werden soll, sehe ich das als eine Frechheit an!
Selbst der Fahrdienstleiter ist am Freitag erst um :46h vorgefahren! Muss nicht sein sowas.....
Ohne den beteiligten Fahrer zu kennen, sehe ich es eher als eine Frechheit an, ihn hier öffentlich an den Pranger zu stellen.
PS: Hänschen Müller aus der Fahrdienstleitung Lindenberg ist heute mit der 420 zwei Minuten zu spät an der Wilhelmstraße losgefahren; der Besuch beim Aldi dauerte länger...
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Original von Ulrich Baierl
Drei Minuten Verspätung würde ich im Überlandverkehr nur dann als problematisch ansehen, wenn dadurch Anschlüsse platzen, was in stadtauswärtiger Richtung kaum gegeben sein dürfte,...
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Original von Ulrich Baierl
Wobei Wendessen ja auch noch ziemlich am Anfang des Linienweges liegt...
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Original von Ulrich Baierl
Wenn Du bzw. Dein Freund die Sache als so schwerwiegend ansiehst, bleibt die Möglichkeit der Beschwerde bei der RBB - wenn es denn unbedingt sein muß...
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Ich und mein Freund finden die Sache nicht so schwerwiegend - und an eine Beschwerde haben wir gar nicht erst gedacht.
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Ich werde wegen deiner Aussage den "Artikel" nochmal editieren.
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Original von Mr. Ticki
Oder sollte ich den Beitrag vielleicht ganz löschen?