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Registrierungsdatum: 9. Juli 2006

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Freitag, 21. März 2008, 21:09

Neues Fahrleitungsmontagefahrzeug ( Turmwagen ) in Betrieb genommen.

Im Februar 2008 wurde bei der Braunschweiger Verkehrs AG ein neues Montagefahrzeug der Fa. Schörling Brock für Fahrleitungsarbeiten in Dienst gestellt. Die althergebrachte Bezeichnung „Turmwagen“ ist jedoch für dieses Fahrzeug nicht mehr zutreffend. Es handelt sich vielmehr um eine Hubarbeitsbühne mit Teleskoparm, die für sämtliche Arbeiten an der Fahrleitung und den Masten benutzt werden kann. Der kräftige Teleskoparm trägt die außermittig gelagerte Arbeitsbühne mit bis zu 350 kg ( Mann und Material ) und bringt sie in die richtige Position. Er lässt sich dabei bis zu 460° schwenken. Die L-förmige, flexible steuerbare Arbeitsbühne erlaubt das Arbeiten „um die Ecke“ z.B. an einem Mast. Ein spezielles Hydrauliksystem hält die Arbeitsbühne stets waagerecht, auch in stark überhöhten Kurven oder während der Drehung um die eigene Achse. Die max. Arbeitshöhe beträgt 11,30 m. Die Arbeiten können sowohl im Straßenbereich als auch im Gleisbereich ausgeführt werden.


Fahrzeugaufbau:

Der Aufbau besteht aus dem Fahrerhaus mit einem angeschlossenen Werkstattkoffer, der Hubarbeitsbühne und den Werkzeugkästen.
Im Fahrerhaus befinden sich alle für das Fahren und Arbeiten mit dem Fahrzeug erforderlichen Bedienelemente.
Im und auf dem Armaturenbrett sind alle für das Fahrzeug notwendigen Steuer- bzw. Bedienelemente für die Straßenfahrt und der Überwachungsmonitor platziert.
Zwischen dem Fahrer- und Beifahrersitz ist das Bedienpult und der vPC mit allen erforderlichen Bedien- und Überwachungselementen für den Fahrantrieb der Schienenfahreinrichtung, der Federblockierung und einem Teil der Steuerung montiert. Rechts neben dem Fahrersitz befindet sich der Joystick für die Schienenfahrt.
Oberhalb der Frontscheibe ist im erhöhten Fahrerhausaufbau ein Beobachtungsfenster ( Oberlicht ) eingebaut.
Auf dem Dach des Fahrerhauses ist zum Schutz der Anbauten gegen mechanische Beschädigungen durch herunterhängende Fahrdrähte eine Abweisrolle angebracht.
Auf dem Dach ist im vorderem Bereich ein Stromabnehmer aufgebaut, dahinter befindet sich eine isolierte und begehbare Dachbühne.

Federblockierung:

Um ein Ausfedern der Vorder- und Hinterachse des Fahrzeuges beim Einsatz auf der Schiene und Straße zu vermeiden, ist über den Fahrzeugachsen, jeweils links und rechts eine Federblockierung am Hilfsrahmen angebracht.
Die Federblockierungen werden automatisch vor dem Absenken der Schienenfahreinrichtungen eingelegt.
Die Standsicherheit ohne Stützausleger spart langwierige und komplizierte Rüstzeiten. Die Fahrleitungsmonteure können ab 3,40 m sofort mit der Arbeit beginnen. Durch einen Druck auf den Sicherheitsknopf fährt die Arbeitsbühne schnell in die Transportstellung zurück, was z.B. bei Arbeiten über dem Gegengleis von Vorteil ist.

Schienenfahreinrichtung:

Die Schienenfahreinrichtung besteht im wesentlichen aus einer zwischen den LKW-Achsen angeordneten zweiachsigen Lore mit vier Antriebsrädern, die über teleskopierende Bewegungen abgesenkt. bzw. angehoben wird. Das Heben und Senken der Einrichtung erfolgt hydraulisch und wird mit Tasten des vPC ( Touchscreen ) vom Fahrerhaus aus bedient.
Hier sind zwei unterschiedliche Spurweiten von Regelspur 1.435 mm und unsere Sonderspur 1100 mm einstellbar.
Damit ist gem. BO-Strab eine max. Geschwindigkeit von 30 km/h möglich.
Die Batteriekapazität ( 80 Volt ), für den Einsatz nachts, reicht bis zu 8 Stunden für Fahrt und Teleskoparm.


Technische Daten:

Fabrikat: Daimler-Benz
Typ: Axor 1829
Fahrgeschwindigkeit: 85 km/h
Gesamtgewicht: 18.000 Kg
Motorleistung: 210 KW 286 PS EEV

Schienenfahreinrichtung:

Spurweite: 1100 / 1435 mm
Radreifendurchmesser: 460mm
Max. Fahrgeschwindigkeit: 30 Km/h
kleinster befahrbarer Kurvenradius: 17m

Ausgemustert wurde der MAN Turmwagen mit dem Kennzeichen BS-CS 481. Das Fahrzeug wird an einen Ostblockstaat weiter verkauft.

Dieser Text und die Bilder ist urheberrechtlich geschützt und darf auch nicht auszugsweise ohne Einverständnis des Verfassers für andere Artikel oder Medien genützt werden.
Eine Nichtbeachtung zieht rechtliche Schritte nach sich.

Andreas Gürtler




Für Braunschweiger und das Braunschweiger Land gibt es nur eine Hauptstadt, und die heißt

B r a u n s c h w e i g.

Daran hat der "Österreicher" nichts ändern können und daran werden auch die Kollaboratoren der Alliierten nichts ändern. Wenn ich das schon höre: Die Niedersachsen....


Registrierungsdatum: 10. Juli 2006

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Freitag, 21. März 2008, 23:53

Es handelt sich bei beschriebenem Objekt um 0891 ;)