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Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

1

Dienstag, 13. Mai 2008, 13:02

Jetzt lernt ihr mal den Service der VLG kennen

Hi,

ich mache es kurz: Seit 10 Monaten wurde ich von der VLG, genauer gesagt W.Kube, drei mal sitzengelassen, weil einfach der Bus nicht kam... Beim ersten Mal hab ich das so hingenommen und mich nicht beschwert, beim zweiten mal schrieb ich der VLG dann mal eine Mail:

Zitat


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 09.10.2007 wartete ich an der Haltestelle "Wenden, Heideblick" nach Unterrichtsschluss des Lessinggymnasiums Wenden (15:15 Uhr) auf die Omnibuslinie 112, welche nach Plan um 15:45 Uhr abfahren sollte, um nach Rethen zu fahren. Dieser Bus kam jedoch nicht, erst 50 Minuten später kam ein mit "112" beschildertes Fahrzeug des Unternehmens W.Kube - und machte Pause. Zu dieser Zeit wurde ich jedoch von einem PKW meiner Eltern abgeholt.
Gleiches geschah übrigens schon einmal zur selben Urzeit am 21.06.2007.
Ich hätte gerne gewusst, was vorgefallen ist und ob es möglich gewesen wäre, für ein Ersatzfahrzeug zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen



Die Antwort war:

Zitat


Sehr geehrter Herr XX,
das was sie uns berichteten stimmt im vollen umfang.
Die Bus (Li. 112) hatte um 14:55 Uhr einen Unfall an der Lagesbüttler Schule mit einem Pkw und musste ersetzt werden. Dieser Ersatzbus brachte erst die Kinder des verunfallten Busses nach Walle und setzte dann seine Fahrt als Li. 112 von Adenbüttel fort.
Durch dieses konnte der Busverkehr ab Wenden nicht zur der Zeit durchgeführt werden. Da es der VLG nicht möglich war einen zweiten Ersatzbus auf den Abfahrtzeitpunkt zu verlegen.
Dieses bedauern wir sehr.

Mit freundlichen Grüßen


Fahrdienstleitung
der Verkehrsgesellschaft
Landkreis Gifhorn mbH
[...]


Ich habe den Bus, der angeblich ausgewechselt wurde, gesehen, gaaanz merkwürdig, er hatte das gleiche Kennzeichen wie der Bus, der am Vormittag auf dem Umlauf fuhr...

Vor zwei Wochen fiel schon wieder ein Bus auf einem Kube-Umlauf aus, diesmal am Morgen. Glücklicher Weise nur eine halbe Deutschstunde verpasst, es hätten auch zwei Schulstunden sein können.
Mail an die VLG:

Zitat


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 28.04.2008 wollte ich mit dem Omnibus 112 ab 09:16 Uhr in Rethen an der Heinrichstraße zur Schule nach Wenden fahren. Leider erschien ebendieser Bus nicht und nach 25 Minuten entschloss ich mich, das Warten aufzugeben. Von meinem Vater, welcher ausnahmsweise schon morgens von der Arbeit kam, ließ ich mich die 7 Kilometer von Rethen nach Wenden fahren. Der nächste Bus wäre laut Plan erst um 11:16 Uhr gefahren.
Leider wurde ich seit Juni 2007 bereits das dritte Mal stehengelassen (am 21.06.2007 um 15:45 Uhr ab Wenden Heideblick fiel die 112 aus, ebenso am 09.10.2007 um 15:45 ab Heideblick). Mir fällt auf, dass es immer ein Bus des Subunternehmens W.Kube ist.
Ich habe mich in einer Mail vom 09.10.2007 bereits darüber beschwert. In Ihrer Antwort hieß es, es sei Ihnen nicht möglich gewesen, für einen Ersatzbus zu sorgen. Sie würden den Vorfall bedauern. Jetzt reicht mir ein Bedauern nicht mehr. Würden Sie das immer noch "bedauern", wenn ich heute morgen eine Klausur verpasst hätte und wenn morgen und übermorgen wieder ein Fahrzeug ausfällt? Warum ist es Ihnen denn nicht möglich, für ein Ersatzfahrzeug zu sorgen?

Mit freundlichen Grüßen



Die Antwort: NIX. Die VLG hat mal ganz lässig einfach nicht zurückgeschrieben und es scheint so, als hätten sie das einfach ignoriert...

Ist euch sowas auch schon mal bei eurem Verkehrsbetrieb passiert, dass auf Beschwerden nicht eingegangen wird?
Oder war die letzte Mail zu hart? Klar, es kann mal ein Bus ausfallen, aber immerhin geht es hier um Schülerbeförderung... die muss m.E. klappen...
Durch die Ausfälle sind meine Eltern schon 42 Kilometer zusätzlich gefahren, sowas kostet Geld...
Muss ich mir sowas gefallen lassen?

Gruß
Niklas

Registrierungsdatum: 20. Oktober 2006

2

Dienstag, 13. Mai 2008, 16:43

Fahrgastrechte

Hallo Niklas,

nein, ich würde das Schreiben nicht als zu hart empfinden. Nur würde ich ggf. noch 1-2 Wochen warten. Wir sind zwar im Zeitalter des Internets, aber als man früher noch Briefe geschrieben und mit der Post versendet hat, da haben solche Kundenschreiben auch lange gedauert.

Aber ansonsten ist das mal wieder ein Beispiel dafür, dass die Fahrgastrechte in Deutschland verbessert werden müssen. Positives Beispiel: Beim NVV in Nordhessen zum Beispiel gibt es die 5-Minuten-Garantie, d.h. Kunden bekommen ihr Geld zurück, wenn der Bus oder die Bahn über 5 Minuten verspätet oder ausgefallen ist. Bei Abo-Karten einen kleinen Anteil davon. Allerdings sind Schüler davon ausgenommen, da sie ja üblicherweise die Fahrkarten kostenlos gestellt bekommen...

Gruß aus Nordhessen

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

3

Dienstag, 13. Mai 2008, 19:00

Hi,

bisher hatte ich die Erfahrung gemacht, dass die VLG entweder innerhalb von 1-2 Werktagen antwortet oder gar nicht... In dem Fall fände ich es jedoch nicht in Ordnung, wenn die gar nicht antworten. Aber wenn die keine bösen Absichten haben, dann wäre es ja ein gutes Zeichen, dass die Antwort noch etwas dauert, weil sie vielleicht wirklich Maßnahmen ergreifen... was auch immer das sein sollte...
Für mich sind die Fahrkarten übrigens nicht mehr kostenlos, ich musste einen Teil selbst zahlen, den anderen Teil zahlt glaub ich das Land Niedersachsen.

Grüße
Niklas

PS: Für den ganzen Landkreis Gifhorn wäre es eher eine Katastrophe, wenn die VLG die 5-Minuten-Garantie einführen würde, denn dann hätten wir keine Busanbindung mehr, weil die VLG innerhalb kürzester Zeit pleite wäre ;)

Registrierungsdatum: 10. Juli 2006

4

Mittwoch, 14. Mai 2008, 08:15

5-Minuten-Garantie

Liebe Gemeinde,

daran sind allerdings Bedingungen geknüpft:

So lösen wir unsere Garantie ein

Voraussetzung für eine Erstattung ist die Vorlage Ihrer gültigen NVV-Fahrkarte für die konkrete Fahrt, mit der Sie unzufrieden waren, bzw. zusätzlich zum Fahrschein eine Reinigungs- oder Taxiquittung.
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich in bar und kann innerhalb von drei Monaten abgeholt werden.
Erstattungen von Fahrtkosten erhalten Sie in jedem NVV-Kundenzentrum oder NVV-InfoPoint.
Bei Erstattungsbeträgen über 5 Euro ist der Personalausweis vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass der Vorfall innerhalb von drei Arbeitstagen gemeldet werden muss.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Beschwerden zu Verspätungen unter 10 Minuten keine Stellungnahme geben. Gerade innerhalb dieser Zeitspanne liegen die Ursachen oft außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten. Staus oder Baustellen besonders in der Hauptverkehrszeit behindern immer wieder das Fortkommen unserer Busse und Bahnen im allgemeinen Verkehrsfluss.

Die NVV 5-Minuten-Garantie ist eine freiwillige Leistung des NVV seinen Kunden gegenüber, rechtliche Vorschriften sehen diese nicht vor. Der NVV bittet um Verständnis, dass er sich im Einzelfall eine Auszahlung vorbehält, um Missbrauch zu vermeiden.