Richtig, im VRB sind die Unternehmen die Gesellschafter. Der ZGB ist dann das Gegenstück der Auftraggeberseite, hier sind die Kreise und kreisfreien Städte Gesellschafter. Die Kreie und kreisfreien Städte sind Aufgabenträger für den ÖPSV das Land Aufgabenträger für den SPNV. Im ZGB-Gebiet sind beide Bereiche an den ZGB delegiert. Ebenso hat die LNVG (~das Land) auch die Aufgabenträgerschaft für den SPNV, dies wurde in Niedersachsen - Ausnahme ZGB und Region Hannover - ebenso delegiert.
In NRW ist die SPNV-Aufgabenträgerschaft vom Land an die Zweckverbände (VRR, NWL, ZV NVR) übertragen, die ÖSPV-Aufgabenträger sind weiterhin die Kreise. Im Bereich des ZV NVR und VRR sind diese aber auch an den Verbund weitergegeben worden, im Münsterland (ZVM/NWL) aber z.B. immer noch bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Somit sind im Bereich des VRR und ZV NVR sowohl die Unternehmen als auch die Aufgabeträger Gesellschafter, im Bereich des NWL gibt es aber jeweils den Zweckverband (Münsterland: Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland (SPNV), Teil des NWL und Regionale Nahverkehrsgesellschaft Münsterland(ÖSPV)), in dem die Aufgabenträger Mitglied sind. Dort gibt es dann auch noch einen Unternehmerverbund, im Münsterland die Verkehrsgemeinschaft Münsterland, die eben ausschließlich für Tariffragen zuständig ist.
Hier gibt es eine gute Übersicht dieser unterschiedlichen Modelle und
hier eine tabellarische Übersicht aller Verbünde/Verkehrsgemeinschaften mit Organisationsform.