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Registrierungsdatum: 7. Januar 2009

1

Mittwoch, 19. Januar 2011, 22:13

Linienbusse auf der Autobahn

Nabend,
hab da mal eine Frage. Gilt eigentlich für einen Linienbus, der mit stehenden Fahrgästen eine Autobahn benutzt, eine reduzierte Vmax? z.B. 60 statt mit nur Sitzenden 80 km/h ?
MfG
0703
Nach Erkner zurückbleiben bitte

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

2

Mittwoch, 19. Januar 2011, 22:30

http://tinyurl.com/65ahmkg
ich empfehle den zweiten Link und dann unter "rechtliche Bestimmungen" gucken
;) :rolleyes:

Registrierungsdatum: 10. August 2008

3

Donnerstag, 20. Januar 2011, 05:24

Moin,

egal auf welcher Straße; wenn Fahrgäste stehen, dann max. 60km/h...

Registrierungsdatum: 11. August 2006

4

Donnerstag, 20. Januar 2011, 09:36

Moin,

Für einen KOM gilt auf Landstraßen und Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen, unterliegen einer Geschwindigkeitsbeschränkung von max. 60 km/h auf allen Straßen außerorts.
05003

Registrierungsdatum: 20. November 2008

5

Donnerstag, 20. Januar 2011, 12:36

Und da liegt dann auch der Unterschied zwischen "wenn Fahrgäste stehen" oder "wenn für Fahrgäste kein Sitzplatz mehr zur Verfügung steht" - vereinfacht gesagt: Wenn mehr Fahrgäste als vorhanden Sitzplätze befördert werden, gilt 60 km/h. Wenn es weniger sind und trotzdem welche stehen, ist es quasi deren eigenes Problem.

Und auf Autobahnen gilt Tempo 100, wenn dieses in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) so eingetragen ist, unabhängig davon, ob eine 100er Plakette vorhanden ist oder nicht. - Natürlich nur, wenn nicht die 60 km/h gelten. ;-)

Registrierungsdatum: 21. September 2008

6

Donnerstag, 20. Januar 2011, 12:52

Gibt es eine Ausnahmeregelung für die 420? Ich habe jedenfalls des Öfteren den Eindruck...
MoVeBS - für bessere Mobilität und Verkehr in Braunschweig.

Registrierungsdatum: 14. August 2008

7

Donnerstag, 20. Januar 2011, 13:10

Moin. ich habs zum Bsp. in der 601 (Solo) paar Mal erlebt, dass der Fahrer eins bis zwei stehende Fahrgäste gebeten hat die freien Sitzplätze in Anspruch zu nehmen, um richtig durchstarten zu können auf der A 39 ;)

Registrierungsdatum: 10. August 2008

8

Donnerstag, 20. Januar 2011, 14:56

Gibt es eine Ausnahmeregelung für die 420? Ich habe jedenfalls des Öfteren den Eindruck...


Natürlich, für die BSVAG wird in jeden Fall eine Ausnahme gemacht!!!

Registrierungsdatum: 10. Juli 2006

9

Freitag, 21. Januar 2011, 19:22

Ausnahmegenehmigungen ...

... gibt es für den ÖPNV, und das nicht nur in Braunschweig, zu Hauf.

Davon weiß der geneigte Nutzer wahrlich nichts, muß er auch nicht. Dazu gehören z.B. die Erlaubnis, bestimmte Sperrflächen zu überfahren, oder z.B. rot zeigende Ampeln zu überfahren beim rechts abbiegen, oder bestimmte Geschwindigkeiten zu überschreiten. ...

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

10

Freitag, 21. Januar 2011, 20:11

Nicht zu vergessen die Ausnahmeregelung über genehmigte Stehplätze im ALT...

Registrierungsdatum: 10. August 2008

11

Samstag, 22. Januar 2011, 03:40

...oder die Gepäcknetzkarten :D