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Registrierungsdatum: 3. September 2008

1

Samstag, 16. Dezember 2017, 11:44

Hinweis "KVM im Auftrag der Braunschweiger Verkehrs GmbH"

Hallo zusammen,

mir ist in den letzten Tagen häufiger aufgefallen, dass bei manchen Fahrzeugen (auf unterschiedlichen Linien) ein Schild in der Windschutzscheibe liegt, auf dem das Logo von Mundstock ("KVM") und ein Hinweis ("im Auftrag der Braunschweiger Verkehrs GmbH) aufgedruckt ist.

Weiß jemand, was es damit auf sich hat? Ist die Verkehrs GmbH jetzt verpflichtet, einen Hinweis zu geben, wenn Fahrpersonal von Mundstock fährt?

Viele Grüße!

Registrierungsdatum: 6. August 2006

2

Samstag, 30. Dezember 2017, 12:17

RE: Hinweis "KVM im Auftrag der Braunschweiger Verkehrs GmbH"

Hallo zusammen,

mir ist in den letzten Tagen häufiger aufgefallen, dass bei manchen Fahrzeugen (auf unterschiedlichen Linien) ein Schild in der Windschutzscheibe liegt, auf dem das Logo von Mundstock ("KVM") und ein Hinweis ("im Auftrag der Braunschweiger Verkehrs GmbH) aufgedruckt ist.

Weiß jemand, was es damit auf sich hat? Ist die Verkehrs GmbH jetzt verpflichtet, einen Hinweis zu geben, wenn Fahrpersonal von Mundstock fährt?

Viele Grüße!


Hat wohl möglich keinen weiteren Hintergrund. Aber in Hamburg und anderen Städten wird es aber so gemacht.
LG

Buskutscher

"Wir kommen aus dem Nichts,
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Wer fragt ist ein Narr - für 5 Minuten.
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Ranga Yogeshwar

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Registrierungsdatum: 18. Juli 2007

3

Samstag, 30. Dezember 2017, 22:12

RE: RE: Hinweis "KVM im Auftrag der Braunschweiger Verkehrs GmbH"


Hat wohl möglich keinen weiteren Hintergrund. Aber in Hamburg und anderen Städten wird es aber so gemacht.


Sehe ich auch so.

Bei fast allen Melskotte Fahrzeugen gibt es Aufkleber, daß sie im Auftrag von RBB fahren. Ist eine Vorgabe vom RBB.

Bei Melskotte-Fahrten für PVG gibt's keinen gesonderten Hinweis.
Eine ganz besondere Zahl: 5551 * 2 ^ 819987 + 1



Registrierungsdatum: 9. Juli 2006

4

Sonntag, 31. Dezember 2017, 17:28

Mir fällt dazu gerade ein, dass rechtlich Fremdpersonal, welches über Werkverträge eingesetzt wird, nicht in die Organisationsstrukturen des Unternehmens eingegliedert werden darf, da sie beispielsweise ggü. dem Argeitgeber nicht weisungsgebunden sind, sondern der Werkauftragnehmer deren Chef ist. Der Grund dahinter ist die Verhinderung von Scheinselbstständigkeit und das Kenntlichmachen ein Merkmal der Unterscheidbarkeit. Nun mag das im Supermarkt relevanter sein, wenn Fremdpersonal Regale einräumt und das Gewerk "Regale einräumen" ist und sie entsprechend nichts anderes machen dürfen. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass nach außen erkennbar sein muss, wenn nicht die Verkehrs AG diese Leistung ausführt und die Übernahme der Fahrten ein Gewerk sein sollte.