Hallo zusammen,
die KVG ist seit 1.1.2005 durch Umsetzung des "Besteller-Ersteller-Prinzips" des hessischen Nahverkehrsgesetzes Aufgabenträger für den "lokalen Verkehr". Gleichzeitig ist sie Infrastrukturunternehmen für die innerstädtischen Straßenbahnstrecken. In dieser Rolle muss sie ihre Strecken diskriminierungsfrei auch Dritten zur Verfügung stellen. Die vertragliche Basis dafür sind die Netznutzungsbedingungen, die es so z.B. auch von DB Netz gibt. Weiterhin gibt es auch festgelegte Nutzungsentgelte, analog zu den Trassengebühren im Eisenbahnbereich.
Die KVG hat die Nutzungsbedingungen auf ihrer Webseite veröffentlicht. Dazu gehören allgemeine Angaben, technsiche Anforderungen (Spurweite, Hüllkurven, Bahnsteighöhen, Zugsicherung etc.), Entgelttabellen und diverse schematische Gleis- und Netzpläne. All das kann man sich hier anschauen:
KVG-Netznutzungsbedingungen
Ist recht interessant, zumal das die ersten Netznutzungsbedingungen sind, die ich für einen reinen BOStrab-Betrieb zu Gesicht bekomme (die EBO-Außenstrecken sind hierbei aussen vor, die werden von der RBK betrieben).
Gruß
Thrax